Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei 9,5 Millionen Euro

Hessen
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Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewährte Förderbetrag hat im Jahr 2023 in Hessen 9,5 Millionen Euro betragen. Das waren 11,9 Prozent weniger als der Förderbetrag von 10,8 Millionen Euro im Vorjahr, jedoch 159,5 Prozent mehr als im Jahr 2018, dem Jahr der Einführung des Förderbetrags (3,7 Millionen Euro).



Den staatlichen Zuschuss nutzten im sechsten Jahr nach seiner Einführung 6 362 hessische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber (minus 2,4 Prozent gegenüber 2022) für 180 882 Beschäftigte mit anspruchsberechtigten Bruttolöhnen (minus 2,9 Prozent). Damit nahmen 4,3 Prozent der hessischen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber diese Fördermöglichkeit in Anspruch (2022: 4,2 Prozent; 2018: 2,4 Prozent).

Im Jahr 2023 wurden im Durchschnitt 189 Euro pro Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer gewährt – im Jahr 2022 waren es durchschnittlich 192 Euro gewesen. In Großbetrieben ab 251 Beschäftigten wurde dabei mit 232 Euro pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer (2022: 229 Euro) ein etwas höherer durchschnittlicher Förderbetrag erzielt als in Kleinstbetrieben mit bis zu 10 Beschäftigten, dort waren es 118 Euro pro Kopf (2022: 122 Euro).

 


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