Der vom Staat für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) gewährte Förderbetrag hat im Jahr 2023 in Hessen 9,5 Millionen Euro betragen. Das waren 11,9 Prozent weniger als der Förderbetrag von 10,8 Millionen Euro im Vorjahr, jedoch 159,5 Prozent mehr als im Jahr 2018, dem Jahr der Einführung des Förderbetrags (3,7 Millionen Euro).
Förderbetrag zur betrieblichen Altersvorsorge bei 9,5 Millionen Euro
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