Ab dem vierten Quartal 2021 bis zum ersten Quartal 2023 hatten die hohen Inflationsraten einen Rückgang der Reallöhne bewirkt. Im zweiten Quartal 2023 hatte der Anstieg der Nominallöhne erstmals seit sieben Quartalen den der Verbraucherpreise übertroffen und zu einem leichten Reallohnplus geführt. Die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro zum 1. Oktober 2022 und insbesondere die Auszahlungen der Inflationsausgleichsprämie hatten seitdem für deutliche Nominallohnsteigerungen gegenüber dem Vorjahreszeitraum gesorgt. Diese Entwicklung setzte sich auch im ersten Halbjahr 2024 fort. Bedingt durch neue Tarifabschlüsse, weitere Inflationsausgleichsprämien und den zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro angehobenen Mindestlohn stiegen die Nominallöhne spürbar. Gleichzeitig nahm die Inflationsrate seit dem zweiten Quartal 2023 weiter ab.
Starker Lohnzuwachs im Dienstleistungsbereich
Im Vergleich zum zweiten Quartal 2023 stiegen die Nominallöhne in den Bereichen „Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen“ (plus 8,3 Prozent) und „Verkehr und Lagerei“ (plus 7,7 Prozent) besonders deutlich. Insgesamt verzeichnete der Dienstleistungsbereich ein Nominallohnplus von 6,1 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal des Vorjahres. Im Produzierenden Gewerbe lag der Anstieg gegenüber dem Vorjahresquartal bei 4,9 Prozent.
Betrachtet man die Beschäftigten nach ihrem Beschäftigungsumfang, wiesen Vollzeitbeschäftigte mit 5,9 Prozent im zweiten Quartal 2024 den stärksten Nominallohnanstieg im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf. Die Nominallöhne von Beschäftigten in Teilzeit stiegen ebenfalls deutlich um 5,6 Prozent. Für geringfügig Beschäftigte war ein Lohnanstieg von 3,7 Prozent im zweiten Quartal 2024 zu verzeichnen. Innerhalb der Vollzeitbeschäftigten hatte das Fünftel der Beschäftigten mit den geringsten Verdiensten mit durchschnittlich 8,3 Prozent die stärksten Nominallohnzuwächse. Für das Fünftel der Vollzeitbeschäftigten mit den höchsten Verdiensten stiegen die Nominallöhne um 4,3 Prozent.
Hinweise:
Die Inflationsausgleichsprämie wurde vom Bundesgesetzgeber als Teil des dritten Entlastungspakets eingeführt, um die Belastung der Bürgerinnen und Bürger durch die hohe Inflationsrate abzufedern. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese im Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei bis zu einer Höhe von 3 000 Euro gewähren können. Sie wird in der Verdienststatistik als Bestandteil des Gesamtbruttoentgelts erfasst und daher bei den Verdienstindizes berücksichtigt.
Der Nominallohnindex bildet die Entwicklung der Bruttomonatsverdienste einschließlich Sonderzahlungen aller Beschäftigten ab.
Der Reallohnindex setzt den Nominallohnindex und den Verbraucherpreisindex ins Verhältnis, um die Veränderung der Verdienste mit der Preisentwicklung zu vergleichen. Der Reallohnindex nimmt zu, wenn die Verdienste stärker steigen als die Preise. Er gibt somit Hinweise zur Entwicklung der Kaufkraft der Beschäftigten.
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