Hessen: 62-Jähriger nach Fund von Frauenleiche entlastet

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Am Sonntag, den 4. August 2024, wurde in einem Waldstück in der Gemarkung Söhrewald eine verstorbene Frau gefunden (wir berichteten).



Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen sowie erste Untersuchungen ergaben den Verdacht, dass die Frau das Opfer eines Tötungsdelikts geworden sein könnte. Dieser Verdacht erhärtete sich, als am darauffolgenden Dienstag, dem 6. August, ein 62 Jahre alter Mann aus dem nördlichen Schwalm-Eder-Kreis auf einer Polizeiwache vorstellig wurde und sich selbst einer Handlung bezichtigte, die mutmaßlich zum Tod der Frau geführt hätte.

Des Weiteren lagen objektive Anhaltspunkte dafür vor, dass sich der Mann zur fraglichen Zeit tatsächlich auch im Bereich des späteren Fundorts der Leiche aufgehalten hatte. Die weiteren intensiv geführten Ermittlungen entkräfteten jedoch den Verdacht, dass der 62-Jährige die Frau tötete. Die Obduktion des Leichnams der Frau ergaben keine Anhaltspunkte, dass ihr Tod auf eine - wie zunächst angenommen - stumpfe Gewalteinwirkung zurückzuführen ist. Grundsätzlich erbrachte die Untersuchung des Leichnams überhaupt keine Hinweise auf eine gewaltvolle Todesursache.

Letztlich entlastet den 62-Jährigen auch, dass die von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebenen toxikologischen Untersuchungen nunmehr ergeben haben, dass die Verstorbene vor dem Todeseintritt Betäubungsmittel konsumiert hatte. Das Institut der Rechtsmedizin hat in einer Vorabmitteilung erklärt, dass eine Drogenintoxikation als mögliche Todesursache in Betracht kommt.

Aufgrund der zwischenzeitliche gewonnenen Ermittlungsergebnisse hat die Kasseler Staatsanwaltschaft Ende vergangener Woche den Antrag auf Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls beantragt, da sich ein dringender Tatverdacht gegen den 62-Jährigen wegen eines vorsätzlichen Tötungsdeliktes zerschlagen hat. Das zuständige Gericht ist dem Antrag der Staatsanwaltschaft gefolgt und hat den Haftbefehl gegen den 62-Jährigen inzwischen aufgehoben, sodass er aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wurde.

Die Ermittlungen zu dem genauen Ablauf der Geschehnisse dauern weiterhin an. Hinsichtlich des 62-jährigen verbleibt der Tatverdacht einer Körperverletzung zum Nachteil der später Verstorbenen.


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