„Vielen Menschen, die den ganzen Sommer lang Schwalben unter ihrem Dach beherbergt haben, fällt der Abschied von den fröhlichen Sommerboten schwer“, erklärt NABU-Landesvorsitzender Maik Sommerhage. Mehl- und Rauchschwalben gehören zu den beliebtesten heimischen Singvögeln. Leider gehen ihre Bestände aber immer weiter zurück. Neben dem Nahrungsmangel durch das Insektensterben gibt es noch einen weiteren wichtigen Grund für diesen Rückgang: die akute Wohnungsnot.

Beim Fortzug in den Süden merken sich die Schwalben den Standort ihrer Nester, um sie im nächsten Frühling gleich wieder beziehen zu können. "Für Schwalben ist es einfacher, ein altes Nest zu reparieren, als aus 700 bis 1.500 Lehmkügelchen mühsam ein neues Nest zu mauern" so NABU-Schwalbenexperte Sommerhage. Die Fähigkeit, sich einen guten Nistplatz zu merken und im nächsten Jahr dorthin zurückzukehren, ist gerade in der heutigen Zeit eine wichtige Überlebens-Strategie für Mehl- und Rauchschwalben. Denn es gibt immer weniger geeignete Brutplätze an oder in Wohngebäuden, Reithallen und Stallungen. Aufgrund der zunehmenden Flächenversiegelung ist auch lehmiges Baumaterial für das Nest immer schwerer zu finden. Deshalb zeichnet der NABU interessierte Vogelfreunde, die sich um den Schutz von Schwalben und deren Nestern an ihren Gebäuden kümmern, mit der Plakette „Schwalbenfreundliches Haus“ aus.

"Vielen Menschen ist gar nicht bewusst, dass sie Schwalben durch Renovierungs- und Umbauarbeiten oder die bloße Gebäudereinigung vor ein echtes Problem stellen“, erklärt NABU-Ornithologe Bernd Petri. Immer wieder fallen Schwalbennester dem Ordnungswahn zum Opfer und werden im Herbst abgeschlagen. „Als Hauseigentümer darf man die verlassenen Schwalbennester nicht einfach entfernen“, so Petri. Denn Schwalbennester sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders beschützt. Wer sie zerstört, kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 € bestraft werden. Schwalbennester sind deshalb von Mietern und Hauseigentümern zu dulden. Wenn im Zuge von Baumaßnahmen Nester entfernt werden müssen, hat der Hausbesitzer für einen Ersatz durch künstliche Nisthilfen zu sorgen. Am besten ist es, sich vor Beginn von Bauarbeiten am Haus mit der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung in Verbindung zu setzen und die Ersatzmaßnahmen mit ihr abzustimmen. Dann ist man als Hauseigentümer auf jeden Fall auf der sicheren Seite und vermeidet eventuelle Rechtsstreitigkeiten. Zum Schutz von Schwalben und ihren Nestern empfiehlt der NABU Hessen zudem, Dächer und Dachrinnen nur außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeiten zu erneuern. Der naturfreundlichste Termin für Sanierungs-Arbeiten am Haus ist die Zeit zwischen Oktober und Februar.

Konflikte mit Schwalbennestern gibt es manchmal auch mit dem Kot, der die Hausfassade und Gehwege verschmutzen kann. Mit einem mindestens 70 Zentimeter unterhalb der Nester angebrachten Kotbrett kann das Problem aber leicht dauerhaft gelöst werden. Da es in der ausgeräumten Landschaft immer weniger Lehmpfützen gibt und den Mehlschwalben deshalb oft das Material zum Nestbau fehlt, empfiehlt der NABU, die flinken Sommervögel generell mit Nisthilfen zu unterstützen oder „Lehmtankstellen“ im Garten anzubieten. Ein Schwalbenkasten an der Hauswand oder ein Schwalbenhotel im Garten sind eine willkommene Hilfe für die gefiederten Insektenjäger. Die künstlichen Nisthilfen für das nächste Jahr können schon jetzt im Herbst montiert werden.


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