Kreiswerke Main-Kinzig

"Das neue Merkblatt „Anforderungen an das Ende der Abfalleigenschaft von mineralischen Ersatzbaustoffen nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz“ soll helfen, diese Baustoffe schneller als Produkt einzustufen und so den Einsatz natürlicher Ressourcen zu verringern. Wir fördern in Hessen die Kreislaufwirtschaft und wollen den Einsatz von Recycling-Baustoffen erleichtern“, erklärt Umweltstaatssekretär Michael Ruhl. „Mit dem Merkblatt geben wir Anwendern und Behörden eine klare und praxisgerechte Orientierung, wann Ersatzbaustoffe nicht mehr als Abfall gelten, sondern als Produkt genutzt werden können.“

Gerade in der Bauwirtschaft sei es wichtig, dass mineralische Ersatzbaustoffe nicht nur als Abfall wahrgenommen werden: "Häufig scheitert ihre Nutzung am Image oder an Unsicherheiten bei der Auslegung der rechtlichen Vorgaben. Das neue Merkblatt schafft hier Klarheit: Werden die Qualitäts- und Einbaukriterien nach § 5 Kreislaufwirtschaftsgesetz und Ersatzbaustoffverordnung eingehalten, kann ein Recycling-Baustoff direkt nach der Herstellung den Abfallstatus verlieren."

Hintergrund

Die Ersatzbaustoffverordnung legt fest, wie mineralische Ersatzbaustoffe hergestellt, geprüft und im Bau eingesetzt werden dürfen. Eine bundeseinheitliche Regelung zum Abfallende kam bisher nicht zustande. Hessen hat deshalb die Initiative ergriffen und ein eigenes Merkblatt veröffentlicht.


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