Der NABU setzt sich dafür ein, den Biotopverbund in Hessen deutlich zu stärken.
„Blühende Wiesen, artenreiche Ackerränder, lebendige Hecken und feuchte Senken bereichern nicht nur unsere Landschaft, sondern schaffen auch die dringend benötigte Lebensraumvielfalt für Tiere und Pflanzen. Deshalb ist es wichtig, das europäische Wiederherstellungsgesetz der Natur schnell in die Praxis zu bringen“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. Gut vernetzte Lebensräume fördern die Widerstandsfähigkeit der Natur gegenüber Trockenheit und andere Folgen des Klimawandels und helfen damit auch der Landwirtschaft. In einer intakten Feldflur finden Vögel wie Goldammer, Feldlerche und Kiebitz geeignete Brutplätze. Sie ist auch für viele Insekten ein wichtiger Lebensraum. Deshalb hatten sich das Land sowie Bauern- und Naturschutzverbände vor einigen Jahren die Förderung der Insektenvielfalt und den Biotopverbund auf 15% der hessischen Felder und Wiesen in einer „Kooperationsvereinbarung Landwirtschaft und Naturschutz“ gemeinsam auf die Fahnen geschrieben. Das EU-Gesetz kann nun neuen Schwung in die Planungen bringen.
Nutzen für die Landwirtschaft
Das neue EU-Wiederherstellungsgesetz der Natur bietet eine große Chance zur Rückkehr vielfältiger Lebensräume in unsere Landschaft. Es ist seit einem Jahr in Kraft und wird nun von den Bundesländern nach und nach umgesetzt. Ein zentraler Baustein des Gesetzes ist die Vernetzung von Lebensräumen. So kann ein echter Biotopverbund entstehen, der es Tieren und Pflanzen ermöglicht, in der Landschaft ohne Hindernisse zu wandern, sich auszubreiten, ausreichend große Bestände zu entwickeln und den veränderten Klimabedingungen zu trotzen. „Auch die Landwirtschaft profitiert von einem biologischen Strukturreichtum“, erläutert Marielle Theiß, Referentin für Artenschutz im Offenland beim NABU Hessen. So fördert eine extensivere landwirtschaftliche Nutzung wichtige Bestäuber wie Hummeln und Wildbienen, die für eine reiche Ernte unverzichtbar sind. „Eine vielfältige Kulturlandschaft ist das Zuhause von unzähligen heimischen Arten, vom Grashüpfer über den Steinkauz bis hin zum Wiesenknopf-Ameisenbläuling“. Ohne diese Vielfalt würde das Zirpen, Zwitschern und Summen unserer Heimat bald verstummen.
Verbindlicher Naturschutz
Das Wiederherstellungsgesetz macht nun das verbindlich, was die Politik seit Jahrzehnten verspricht, aber bislang oftmals nicht erfüllt hat. Denn der Biotopverbund steht schon seit langem in Naturschutzgesetzen und Naturschutzstrategien. Daher ist auch befremdlich, dass es nun, wenn es endlich konkret wird, Angriffe gegen das Wiederherstellungsgesetz seitens mehrerer CDU-Länderminister gibt. „Immer dagegen sein, führt nicht weiter. Wir sollten das Gesetz als eine Einladung verstehen, unsere Natur lebendig zu erhalten, für uns und kommende Generationen“, erklärt Theiß.
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