5298 Kandidatinnen und Kandidaten haben sich gefunden und stellen sich in annähernd 600 Kirchengemeinden der EKKW zur Wahl. „Ihre Bereitschaft zu kandidieren und Verantwortung zu übernehmen, ist ein großer Schatz“, sagt Pfarrerin Ulrike Joachimi, Beauftragte für die Kirchenvorstandswahl 2025. Die älteste Kandidatin ist 86, die jüngste (noch) 17 Jahre alt. Wählen darf, wer mindestens 14 Jahre alt ist. Der neue Kirchenvorstand leitet für die kommenden sechs Jahre gemeinsam mit der Pfarrerin oder dem Pfarrer die jeweilige Kirchengemeinde. „Er übernimmt Verantwortung, schafft Gemeinschaft, gibt Glauben Raum – und setzt Zeichen für eine lebendige Kirche, die sich wandelt und dennoch bleibt“, sagt Diakonin Esther Koch, Fachreferentin für Kirchenvorstandsarbeit in der EKKW.
Bei der vergangenen Kirchenvorstandswahl vor sechs Jahren wurden 43 Prozent der Stimmen online abgegeben. Damals wurde deutlich, dass gerade jüngere Wählergruppen sich durch diese Form der Stimmabgabe angesprochen fühlten. Inzwischen ist die schnelle und unmittelbare Wahlmöglichkeit für alle Wählergruppen attraktiv, ist Joachimi überzeugt. Auf welchem Wege auch immer: Sie hofft, dass möglichst viele Menschen ihre Gemeinde aktiv mitgestalten und ein Zeichen setzen, indem sie wählen.
So funktioniert die Onlinewahl
Auf den Wahlbenachrichtigungen, die ab dem 26. September zugestellt werden, sind die Zugangsdaten für das Online-Wahlverfahren aufgedruckt. Das Portal ist bis zum 19. Oktober über die Homepage der Landeskirche auf www.ekkw.de/kv-wahl erreichbar. Die Persönliche Identifikationsnummer (PIN), die für die Teilnahme an der Online-Wahl benötigt wird, ist mit einem Rubbelfeld abgedeckt. Im Online-Wahlportal sind PIN und persönliche Angaben einzugeben. Danach öffnet sich der digitale „Stimmzettel“ mit der zugehörigen Kirchengemeinde. Dort ist auch die maximale Anzahl der möglichen Stimmen vermerkt. Jeder und jede Wählende kann höchstens so viele Stimmen vergeben, wie Mitglieder in den Kirchenvorstand zu wählen sind. Zu viel vergebene Stimmen führen zur Ungültigkeit.
Brief-Wahlunterlagen im Pfarramt anfordern
Wer gerne zu Hause wählt, dies aber nicht online machen kann oder möchte, kann mit der Wahlbenachrichtigung auch die Briefwahlunterlagen über das jeweilige Pfarramt anfordern.
Urnenwahl am 26. Oktober
Am 26. Oktober können die Wahlberechtigten in allen Kirchengemeinden per Urnenwahl ihre Stimme abgeben. Informationen, wo sich das Wahllokal befindet und wann es geöffnet hat, finden sich auf der Wahlbenachrichtigung. Wählerinnen und Wähler mit einer Beeinträchtigung haben die Möglichkeit, sich von einem Mitglied des Wahlvorstands unterstützen zu lassen. Viele Kirchengemeinden bieten begleitend Feste und Aktionen zur KV-Wahl an. Die Wahlergebnisse werden in den nächsten auf die Wahl folgenden Gottesdiensten bekanntgegeben. Vorabinformationen gibt es auch auf den Internetseiten der Kirchengemeinden bzw. in ortsüblicher Weise.
Keine Wahlbenachrichtigung erhalten?
Wer keine Wahlberechtigung erhalten oder sie verlegt hat, kann zwar nicht online wählen, wohl aber an der Briefwahl teilnehmen oder im Wahllokal wählen. Voraussetzung dafür ist, in der Wählerliste der Kirchengemeinde eingetragen zu sein. Ob das so ist, kann einfach im Pfarramt oder am Wahltag im Wahllokal in Erfahrung gebracht werden. Dazu ist der Personalausweis erforderlich.
Weitere Informationen gibt es auf www.ekkw.de
Hintergrundinformationen
Die Evangelische Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) mit Sitz in Kassel ist eine von 20 Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Der EKKW gehören annähernd 690.000 Menschen an. Das Gebiet der Landeskirche erstreckt sich von Bad Karlshafen im Norden bis zum Frankfurter Stadtteil Bergen-Enkheim im Süden, vom Waldecker Upland im Westen bis zum im Freistaat Thüringen gelegenen Kirchenkreis Schmalkalden.
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