Hessen will in der Verwaltung mit weniger Personal auskommen. In den kommenden Jahren sollen knapp 1.000 Stellen nicht wiederbesetzt werden. Dadurch sollen mittelfristig circa 75 Millionen Euro pro Jahr gespart werden. Die Qualität öffentlicher Leistungen soll gleichzeitig dank Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und Entbürokratisierung weiter steigen. Zentrale Bereiche für die Bürgerinnen und Bürger wie Schulen und Polizei bleiben ausgenommen.
Finanzminister Professor Dr. R. Alexander Lorz (CDU): „Staatsmodernisierung senkt Kosten: Wenn wir digitaler werden, mehr Künstliche Intelligenz einsetzen und Bürokratie abbauen, können wir Leistungen mit weniger Beschäftigten erbringen. Das heißt: Wir können mit weniger Personal in der Verwaltung auskommen. Angesichts erdrückender Personalkosten müssen wir das auch. Die Wiederbesetzungssperre gibt dafür klare Vorgaben. Die besondere Fokussierung auf die obersten Landesbehörden unterstreicht, dass es die Landesregierung ernst damit meint, vor allem bei sich selbst zu sparen und nicht dort, wo Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen auf Leistungen der Verwaltung angewiesen sind. Wir fangen bei uns selber an. Unsere Prioritäten sind klar: Stellen von Lehrerinnen und Lehrern, Polizistinnen und Polizisten sowie Richterinnen und Richtern werden weiterhin nachbesetzt. Hier gilt die Wiederbesetzungssperre nicht. Bildung, Innere Sicherheit und Rechtsstaat bleiben geschützte Bereiche. Wir handeln konsequent, aber mit Augenmaß. Klar ist: Es geht nicht um Entlassungen, sondern darum, freiwerdende Stellen vor allem in der Verwaltung nur begrenzt wieder zu besetzen. Ein schlankerer und moderner Staat ist nötig und möglich.“
Nach der Verabschiedung des Haushalts 2026 im März weist das Finanzministerium den Ressorts die Bewirtschaftung des Haushalts in einem so genannten Haushaltsausführungsschreiben zu. Damit endet die vorläufige Haushaltsführung. Aufgrund der anhaltend angespannten Haushaltslage ist darin eine in der Landesregierung abgestimmte Stellenbesetzungssperre vorgegeben. Diese erfolgt auch vor dem Hintergrund eines Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung, der voraussichtlich weitere Ausgaben auch für Hessen bedeutet. Personalausgaben machen in Hessen inzwischen 37,5 Prozent der Gesamtausgaben des Landes aus. Dies ist der größte Ausgabenposten. Konsolidierung muss daher auch das Personal einschließen.
Wie sieht die Stellenbesetzungssperre aus?
In den Ministerien soll nur noch jede dritte freiwerdende Stelle wieder besetzt werden. In nachgeordneten Behörden sind es zwei von drei Stellen. Davon ausgenommen sind:
⦁ Unterrichtswirksame Stellen in den Schulen,
⦁ Hochschulen,
⦁ Justiz und Polizeivollzug (inkl. Verfassungsschutz),
⦁ HessenMobil,
⦁ geprüfte Anwärterinnen/Anwärter und Auszubildende
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