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Do, Apr
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Gesetzentwurf zur Leugnung des Existenzrechts Israels vorgestellt
Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz haben in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. BILDQUELLE: Wiegand / Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat
Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) und Justizminister Christian Heinz (CDU) haben einen Gesetzentwurf vorgestellt, mit dem die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel unter Strafe gestellt werden soll.
Ministerpräsident Boris Rhein sagte am Donnerstag in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt: „Der Schutz jüdischen Lebens ist mehr als nur ein Bekenntnis, er ist deutsche Staatsräson. Wer Israels Existenzrecht leugnet, greift jüdisches Leben an. Wer jüdisches Leben angreift, greift unsere freiheitliche Ordnung an. Und deshalb setzen wir heute eine klare Grenze – mit einem Gesetzentwurf, der eine Lücke im Strafrecht schließt und die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe stellt. Der Gesetzentwurf, den wir am 8. Mai, dem Tag der Befreiung von der Naziherrschaft, in den Bundesrat einbringen werden, ist ein Signal an alle Jüdinnen und Juden in unserem Land: Der Staat schaut nicht weg. Wir stehen an eurer Seite.“
Eine sichere Heimstätte für Jüdinnen und Juden zu errichten und auch zu bewahren ist laut Justizminister Christian Heinz „identitätsprägend“ für die grundgesetzliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland. „Für den Staat Israel und den Schutz jüdischen Lebens in Deutschland haben wir eine besondere, eine unverbrüchliche Verantwortung. Unser Grundgesetz fußt darauf, dass der Schutz der Opfer des Holocaust und ihrer Nachfahren mit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft untrennbar verbunden ist“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Wir müssen jedoch feststellen, dass es seit dem Terrorangriff auf Israel eine massive Zunahme antisemitischer Übergriffe gibt. In Hessen, in Deutschland und weltweit. Die Übergriffe gegen Jüdinnen und Juden sind unterschiedlich motiviert. Ganz gleich, woher sie kommen: Wir werden entschieden gegen sie vorgehen. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir ein deutliches Zeichen über die hessischen Landesgrenzen hinaus.“
Das geltende Recht sieht bisher keine Strafbarkeit für die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel und den Aufruf zur Beseitigung Israels vor. Derzeit können beispielsweise einschlägige Parolen nur sanktioniert werden, sofern sie die Billigung von Straftaten enthalten oder es sich um die Übernahme von Losungen der Terrororganisation Hamas („from the river to the sea“) handelt. Dabei geht es aber nur um einen kleinen Teil der relevanten Fälle. Der Nachweis dieser Taten gestaltet sich zudem schwierig, da die Beschuldigten in der Regel versuchen, den antisemitischen Charakter ihrer Wortbeiträge zu verbergen.
deutsche staatsräson – NICHT nur Bekenntnis, sondern verfassungsrechtlicher Auftrag
Ausgangspunkt des Gesetzentwurfs ist die so genannte Wunsiedel-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2009. Der Beschluss eröffnet die Möglichkeit, bestimmte Äußerungen und Parolen unter Strafe zu stellen. Konkret geht es um solche, die die „Verfassungsidentität“ der Bundesrepublik Deutschland berühren und zu ihr im Widerspruch stehen. Der grundgesetzliche Auftrag sieht eine gesellschaftliche Ordnung im Sinne eines Gegenentwurfs zur Gewalt- und Willkürherrschaft des Nationalsozialismus vor. Äußerungen, die diesen fundamentalen Grundsätzen widersprechen – dazu gehört die Leugnung des Existenzrechts des Staates Israel – können demnach sanktioniert werden. „Das Andenken der Opfer des Holocaust zu bewahren, die jüdischen Nachfahren der Überlebenden des Holocaust zu schützen und ihren als sichere Heimstätte gedachten souveränen jüdischen Staat zu bewahren, ist das, was wir in aller Kürze als ‚Staatsräson‘ bezeichnen“, sagte Justizminister Heinz. „Der Nationalstaat des jüdischen Volkes wurde eben deshalb gegründet, um die Opfer der Shoa und ihre Nachfahren vor erneuter Verfolgung und Entmenschlichung zu schützen. Aus genau diesem Grund ist die Sicherheit Israels auch deutsche Staatsräson. Unser Gesetzentwurf sorgt dafür, dass dieser Begriff auf seinen verfassungsrechtlichen Gehalt zurückgeführt wird und damit die notwendige rechtliche Kontur erhält.“
Benjamin Graumann, Vorstandsvorsitzender der Jüdischen Gemeinde Frankfurt, sagte: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieser wichtige Gesetzesentwurf am 8. Mai in den Bundesrat eingebracht wird. Er stellt einen weiteren, elementaren Schritt in der Bekämpfung des israelbezogenen Antisemitismus dar und leistet zugleich einen entscheidenden Beitrag zum Schutz jüdischen Lebens in Deutschland. Unser Dank gilt Ministerpräsidenten Boris Rhein sowie der gesamten Landesregierung für ihre klare Haltung und ihr konsequentes Engagement für die Schaffung dieses Gesetzes. Dass die Vorstellung des Gesetzesentwurfs in den Räumen unseres Ignatz-Bubis-Gemeindezentrums stattfindet, ist für uns zudem ein starkes Zeichen der Solidarität und Verbundenheit.“
Hessen wird den Gesetzentwurf am 8. Mai in den Bundesrat einbringen. „Wir erhalten sehr viel Zuspruch für den Gesetzentwurf, wir werden in den kommenden Monaten verstärkt für ihn werben und damit ein deutliches Zeichen setzen. Jüdisches Leben ist ein Teil von Hessen und Deutschland“, so der Justizminister.
Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz haben in der Jüdischen Gemeinde in Frankfurt einen neuen Gesetzentwurf vorgestellt, wonach die Leugnung des Existenzrechts Israels unter Strafe gestellt werden soll. BILDQUELLE: Wiegand / Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat