Das Reaktorunglück von Tschernobyl jährt sich diesen Sonntag zum 40. Mal, welches auch Auswirkungen auf die deutsche Gesetzgebung zum Strahlenschutz hatte.
So wurden danach die gesetzlichen Grundlagen für den Schutz der Bevölkerung vor der Wirkung ionisierender Strahlung gestärkt. Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sind gleich drei Umweltabteilungen an verschiedenen Standorten in Südhessen für den Strahlenschutz zuständig. Radioaktive Stoffe, von denen solche ionisierende Strahlung ausgehen kann, begegnen einem im Alltag am ehesten bei nuklearmedizinischen Untersuchungen oder bei einer Krebstherapie. Sie werden aber auch in der Industrie eingesetzt – beispielsweise zur Prüfung von Schweißnähten. Den Umgang mit solchen Stoffen in Südhessen genehmigt das RP Darmstadt.
Ionisierende Strahlung kann aber auch zweckgerichtet erzeugt werden. Dazu zählen unter anderem Röntgeneinrichtungen in Medizin und Technik. In der Strahlentherapie kommen zur Krebsbehandlung sogenannte Linearbeschleuniger zum Einsatz. Das RP Darmstadt ist für die Genehmigung solcher Anlagen zuständig und prüft in Praxen, Krankenhäusern und technischen Anlagen, dass die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.
Auch wenn der Verdacht besteht, dass radioaktive Stoffe gefunden wurden – zum Beispiel auf Schrottplätzen oder bei Haushaltsauflösungen – fungiert das RP als fachlich kompetenter Ansprechpartner. Die Fachleute beurteilen den Fund, häufig durch eigene Messungen vor Ort, und entscheiden wie er gegebenenfalls entsorgt werden kann. Bei Unfällen und Vorkommnissen arbeiten die Strahlenschutzfachkräfte auch mit Polizei und Feuerwehr zusammen.
Um stets hessenweit auf dem aktuellen Stand zu sein, veranstaltet das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat regelmäßig Tagungen. In diesem Jahr wird sie im Mai beim RP am Standort Frankfurt ausgerichtet. Die Tagung vermittelt einen Einblick in aktuelle Entwicklungen, wissenschaftliche Erkenntnisse und praxisnahe Herausforderungen des Strahlenschutzes. Sie richtet sich daher nicht nur an Behördenvertreter, sondern auch an Sachverständige und Inhaber von Genehmigungen.
Hintergrund
Das Strahlenschutzgesetz heißt in der Langform „Gesetz zum Schutz vor der schädlichen Wirkung Ionisierender Strahlung“. Ionisierend bedeutet, dass die Strahlung Elektronen aus Atomen oder Molekülen entfernen kann. Diese Strahlung kann daher schädlich für den Menschen und die Umwelt sein. Insbesondere bei dauerhafter oder sehr starker Bestrahlung können Schäden an der DNA entstehen und das Krebsrisiko erhöhen.
Um dieses Risiko beim Umgang mit ionisierender Strahlung zu regulieren, treffen das Strahlenschutzgesetz sowie entsprechende Verordnungen Regelungen zum Schutz des Menschen und der Umwelt. Diese Regelungen gelten sowohl beim Betrieb von Röntgeneinrichtungen und Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlung als auch beim Umgang mit radioaktiven Stoffen.
Auf Bundesebene gab es nach Tschernobyl wesentliche Anpassungen im Strahlenschutzrecht. In Hessen werden Themen des Strahlenschutzes im Landwirtschaftsministerium bearbeitet. Mit wenigen Ausnahmen sind die Regierungspräsidien dabei die zuständige Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für den Umgang mit radioaktiven Stoffen und ionisierender Strahlung.
Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/laerm-luft-strahlen/strahlenschutz
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