Der NABU Hessen begrüßt den von Bund und Ländern vorgelegten nationalen Wiederherstellungsplan der Natur als wichtigen Schritt für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, sieht jedoch noch erheblichen Nachbesserungsbedarf.
Der Zustand der Natur in Hessen erfordert stärkere Anstrengungen als sie der aktuelle Entwurf erkennen lässt. „Dem Artenrückgang muss mit der Wiederherstellung von Lebensräumen Einhalt geboten werden“, erklärt Maik Sommerhage, Landesvorsitzender des NABU Hessen. „Vielfältige Auen mit fließenden Bächen und Biberteichen, üppige feucht-kühle Wälder mit uralten Baumriesen und erlebnisreiche Wiesen und Felder mit dem Gesang von Feldlerche und Goldammer sind essenziell für uns Menschen“ so Sommerhage. Das EU-Wiederherstellungsgesetz verpflichtet Hessen zur Wiederherstellung dieser erlebnisreichen Natur. Hecken und Feldgehölze sollen neue Lebensräume in der ausgeräumten Agrarlandschaft bieten und das Insektensterben aufhalten. Wälder sollen nicht nur Forste zur Holzgewinnung sein, sondern intakte Ökosysteme mit vielfältigen Wohlfahrtswirkungen werden. In den Auen sollen Verbauungen von Bächen entfernt werden und neue Dynamik einkehren. So können wieder steile Uferabbrüche entstehen, in die der Eisvogel seine Brutröhren bauen kann.
Biber hilft bei Wiederherstellung der Natur
Ein wichtiger Verbündeter der Wiederherstellung der Auen ist der Biber, der als Landschaftsgestalter schnell, billig und ohne viel Bürokratie bei langjährigen Genehmigungsverfahren die hessischen Bäche renaturieren kann. „ Das ist natürlicher Klimaschutz fast zum Nulltarif“, so Sommerhage. Der NABU fordert das Land daher auf, Bibervorkommen zu schützen und seine Ausbreitung zu fördern. „Großen Bedarf hat Hessen auch an der Umsetzung eines Biotopverbundes in der intensiven Agrarlandschaft: Bunte Blumenwiesen, Obstbäume, Hecken und Tümpel müssen unsere Landschaft künftig wieder bereichern. Hier sind besonders Land, Landschaftspflegeverbände und Kommunen in der Pflicht“, erklärt Sommerhage. Für mehr Naturwälder fordert der NABU Hessen das Land auf, das KlimaWildnis-Programm des Bundes aktiv zu bewerben. Hier können Kommunen Teile der Gemeindewälder zur Naturwäldern ohne Holznutzung entwickeln und bekommen 95% des Wertes der Flächen vom Bund erstattet.
Schädliche Blockadehaltung
Kein Verständnis hat der NABU Hessen für aktuelle Stimmen von Interessensverbänden aus Landwirtschaft und Forst, die sich gegen die Wiederherstellung der Artenvielfalt richten. „Blockaden gegen die Wiederherstellung der Natur sind eine deutliche Ablehnung des Allgemeinwohls. Eine solche Verhinderungsmentalität ignoriert die immer größer werdenden Gefahren durch Dürren, Hochwässer, Klimakrise und Artensterben“, so Sommerhage. Der NABU fordert die Interessensverbände auf, sich gemeinsam für den Schutz der Lebensgrundlagen einzusetzen. Eine effektive Land- und Forstwirtschaft sei nur mit einer intakten Natur zu gewährleisten.
Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur
Das EU-Gesetz zur Wiederherstellung der Natur schafft erstmals einen verbindlichen Rahmen für alle Mitgliedsstaaten, um konkrete Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme zu entwickeln und umzusetzen. Damit trägt sie vor allem dazu bei, bereits bestehende Strategien und Vereinbarungen in die Praxis zu bringen. Ziel ist es unter anderem, bis 2030 auf mindestens 20 Prozent der Land- und Meeresflächen wirksame Wiederherstellungs-Maßnahmen und somit eine Trendwende beim Naturverlust einzuleiten. Der nationale Wiederherstellungsplan legt hierfür Maßnahmen, Flächenkulissen, Zeitpläne und Finanzierungsansätze fest. Der aktuelle Entwurf ist vor allem eine Bestandsaufnahme. Nun kommt es darauf an, dass Bund und Länder diese den Plan konkretisieren und eine ehrliche Debatte über die nötigen zusätzlichen Maßnahmen und ihre effiziente Umsetzung führen.
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