Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) hat angesichts der neuen Zahlen, die die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mitgeteilt hat, noch einmal unterstrichen, wie essentiell die IP-Adressdatenspeicherung für die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden ist.
„Alleine in den ersten drei Monaten dieses Jahres mussten demnach über 10.700 Hinweise bei Kinder- und Jugendpornografie wegen fehlender IP-Adressenspeicherung eingestellt werden, weil auch keine weiteren erfolgversprechenden Ermittlungsansätze mehr vorlagen. Das ist schon jetzt ein tragischer Rekordwert, der einmal mehr einmal zeigt: Die IP-Adressdatenspeicherung muss jetzt endlich kommen,“ sagte der Justizminister und ergänzte: „Die Strafverfolgungsbehörden, die Länder, der Bund – alle sind sich mittlerweile einig: Wir brauchen die IP-Adressdatenspeicherung, um mehr Tatverdächtige identifizieren zu können. Kindesmissbrauch und Kinderpornografie kann nur mit Hilfe der IP-Daten konsequent verfolgt werden. Jetzt kommt es darauf an, dass das Gesetz möglichst schnell in Kraft tritt, damit wir mehr Kinderschändern endlich das Handwerk legen können.“
Laut ZIT konnten bereits im Jahr 2025 bundesweit mehr als 17.000 Hinweise zu strafrechtlich relevanten Inhalten bei Kinder- und Jugendpornografie nicht verfolgt werden, weil eine Identifizierung der Tatverdächtigen unmöglich war. Sowohl im Jahr 2023 als auch im Jahr 2024 mussten durch die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der ZIT jährlich über 15.000 ohne Aufklärung endgültig eingestellt werden. „Die IP-Adressdatenspeicherung wird dazu führen, dass wir unsere Aufklärungsquote etwa bei der Kinderpornografie deutlich erhöhen können. Der Anstoß zur Änderung kam aus Hessen und wir wollen nun eine schnelle Beschlussfassung“, sagte Hessens Justizminister Heinz.
Im September 2024 hatte der Bundesrat einem hessischen Gesetzesentwurf zur IP-Adressdatenspeicherung bereits zugestimmt. Daraufhin hat die Bundesjustizministerin im Dezember 2025 ebenfalls einen Gesetzesentwurf vorgestellt, der im April 2026 nun vom Kabinett verabschiedet wurde. „Wir sind einen wichtigen Schritt weitergekommen, nun hoffe ich sehr, dass das Gesetz zügig durch den Deutschen Bundestag kommen wird und wir den Weg frei machen können. Die Bundesregierung sieht in ihrem Gesetzentwurf eine dreimonatige Mindestspeicherung von IP-Adressen vor, das würde die Ermittlungsmöglichkeiten deutlich verbessern“, sagte Hessens Justizminister Heinz.
Die ZIT bearbeitet gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt (BKA) bereits seit über zehn Jahren massenhafte Hinweise auf die Verbreitung und den Besitz von Abbildungen des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Kinderpornografie) bei unbekannten deutschen Internetnutzern. In den vergangenen Jahren sind so durch BKA und ZIT jährlich etwa 100.000 strafrechtliche relevante Hinweise bearbeitet worden. Diese Hinweise stammen ganz überwiegend von dem U.S.-amerikanischen National Center for Missing and Exploited Children (NCMEC). Das NCMEC ist eine gemeinnützige Organisation, die entsprechende Meldungen U.S.-amerikanischer Internetdienstanbieter zum Umgang mit kinder- und jugendpornografischen Inhalten entgegennimmt, prüft und an die jeweils zuständigen polizeilichen Zentralstellen der Staaten weiterleitet, in denen die Straftaten mutmaßlich stattgefunden haben. So beruhte etwa die Verurteilung eines ehemaligen Grundschulleiters wegen über 90 Fällen des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen im Juni 2023 durch das Landgericht Fulda zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren samt anschließender Sicherungsverwahrung auf einem entsprechenden NCMEC-Hinweis. Dieses Urteil ist seit September 2024 rechtskräftig.
Darknet, Deepfakes und co. – Ip-adresse oftmals der einzige Ermittlungsansatz
Justizminister Christian Heinz wies ebenfalls darauf hin, dass die IP-Adressdatenspeicherung auch bei der Verfolgung anderer Straftaten bedeutend ist. „Straftaten verlagern sich immer öfter ins Internet, daher brauchen unsere Ermittlungsbehörden auch das nötige Rüstzeug“, sagte der Justizminister und ergänzte: „Oftmals ist die IP-Adresse der einzige Ermittlungsansatz. Das zeigt sich gerade bei Deepfakes. Um von den Anbietern sozialer Netzwerke die tatrelevanten IP-Adressen zu erhalten, dauert es regelmäßig mehrere Wochen. Wenn sie dann erst einmal vorliegt, ist die freiwillige Speicherung der Internetzugangsdienste längst gelöscht. Die Spur zu dem Täter ist kalt“, so der Justizminister. Dies gelte auch für die kriminellen Machenschaften im Darknet- wie dem Handel mit Betäubungsmitteln über Handelsplattformen. Hessen hatte als erstes Bundesland im März 2026 erste Maßnahmen zu sexualisierten Deepfakes vorgestellt.
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