Startschuss für Findung von Windvorrangflächen

Hessen

Der Vorstand des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain hat in seiner Sitzung am 14. November den Startschuss für den sogenannten „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ gegeben.

Morgenpost

Hauptbestandteil des Planes ist die Ausweisung von Vorrangflächen für die Windenergie für das Gebiet des Regionalverbandes mit Ausschlusswirkung, das heißt, auf den übrigen Arealen dürfen dann keine Windräder mehr gebaut werden. „Ich freue mich sehr darüber, dass es nun endlich losgeht mit der konkreten Flächenausweisung. Nach wie vor müssen wir in Sachen Energiewende aufs Tempo drücken, wir sehen ja gerade leider wieder auf den Philippinen deutlich vor Augen, welche verheerenden Auswirkungen der Klimawandel haben kann“, sagt die Erste Beigeordnete und für die Planung zuständige Dezernentin, Birgit Simon (Grüne).

Der Vorentwurf des Planes weist 2180 Hektar Fläche für Windenergieanlagen aus. Bei einer Gesamtfläche des Regionalverbandsgebietes von 245.000 Hektar sind dies knapp 0,9 Prozent. „Wir haben es schon häufig kommuniziert: Das ist eigentlich viel zu wenig, wenn man bedenkt, dass die Offenlagen erst noch kommen, denn dann wird dieser Wert sicherlich noch weiter abschmelzen“, sagt Simon. Sie erinnert abermals daran, dass das einst anvisierte Ziel des Landes-Energiegipfels bei zwei Prozent lag. Zur Erinnerung: Das Land Hessen hatte vorgeschrieben, dass der Mindestabstand zur nächsten Wohnbebauung 1000 Meter und die Windgeschwindigkeit in 140 Meter Höhe mindestens 5,75 Meter pro Sekunde betragen müssen. Auch die Debatten um die Funkfeueranlagen der Deutschen Flugsicherung (DFS) seien schon geführt worden. „Wenn die Behörde ihre Bedenken in der Offenlage – so wie auch angekündigt - geltend macht und die 15-Kilometer-Radien um die Anlagen gezogen werden, landen wir bei etwa 0,5 Prozent.“ Im jetzigen Vorentwurf wurde ein Drei-Kilometer-Radius gezogen.

Die Erste Beigeordnete hofft aber, in der ersten Offenlage doch noch weitere Flächen hinzuzubekommen. Nach Vorgabe des Landesentwicklungsplanes ist es möglich, dass zusätzliche Windgutachten, die von einer Kommune, einem Investor oder auch von privater Seite vorgelegt werden und die oben beschriebenen Mindestanforderungen nachweisen, zu weiteren Vorranggebieten führen können. Die Gutachten müssen zuvor von einem anerkannten Fachinstitut auf ihre Qualität hin geprüft werden. „Ich bin da guter Dinge. Im Regierungsbezirk Mittelhessen wurden 36 zusätzliche Gutachten eingereicht, was wahrscheinlich zu Vergrößerungen der Vorrangflächen führen wird. Auch in Nordhessen sind einige Gutachten beim Regierungspräsidium eingegangen“, sagt die Erste Beigeordnete. Es hatte einige Kritik an den TÜV-Gutachten gegeben, die vom Land Hessen in Auftrag gegeben worden waren.

Zurück zu dem Plan: 28 Windvorrangflächen weist das Werk insgesamt auf, die meisten liegen im Kreis Wetterau sowie im Hochtaunuskreis. Vereinzelt sind Flächen im Main-Kinzig- und Main-Taunus-Kreis zu finden, die Kreise Große-Gerau, zumindest der dem Regionalverbandsgebiet zugehörige Teil, und Offenbach sind komplett frei von Windenergie. Die größte Fläche mit 868 Hektar erstreckt sich über die Gemarkungen der Kommunen Bad Nauheim, Münzenberg, Rockenberg und Wölfersheim, die kleinste mit 7,7 Hektar liegt bei Weilrod. Zu jeder Fläche findet sich in dem Planwerk ein „Steckbrief“, in dem die wichtigsten Daten und Fakten wie etwa Größe, Höhe, Windgeschwindigkeit, Landschaftscharakteristik und vieles andere mehr verzeichnet sind. Weiterhin gibt es in dem Ordner sechs Kartenblätter, die zusammengefügt das Verbandsgebiet darstellen.

In dem allgemeinen Textteil werden auch Aussagen über die weiteren erneuerbaren Energien wie Solar- und Bioenergie sowie über die Geothermie und Wasserkraft gemacht. Dazu werden jedoch „nur“ Grundsätze, Ziele und Flächen-Restriktionen formuliert und keine extra Gebiete ausgewiesen. Zulassungen können über Bebauungspläne, Änderungen von Flächennutzungsplänen und ähnlichen Genehmigungsverfahren erreicht werden. In einem ganz eigenen Ordner befindet sich ein gut 150-seitiger Umweltbericht. Das Gesetz verlangt, dass zu solchen Großvorhaben auch immer die Umweltverträglichkeit – dies war auch schon beim Regionalen Flächennutzungsplan so - geprüft wird.

Wie geht es weiter? Am 18. Dezember dieses Jahres wird aller Voraussicht nach die Verbandskammer den Vorentwurf beschließen, vom 24. Februar bis 25. April nächsten Jahres wird der Plan dann offen gelegt. Gleich zu Beginn wird der Regionalverband in seiner Geschäftsstelle Fachkreise über den Teilplan und die Offenlage informieren, darauf folgen zwei Veranstaltungstermine in den Kreisen Wetterau und Hochtaunus, in denen die Bürgerinnen und Bürger vor Ort informiert werden sollen. Nach der Offenlage wird die Verwaltung die Eingaben bewerten und abwägen. Danach folgt sozusagen die zweite Runde: Vorstand und Kammer werden den Entwurf beschließen, es folgen die zweite Offenlage und der abschließende Beschluss. Schließlich muss die Landesregierung den „Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien“ genehmigen, der dann in den Regionalen Flächennutzungsplan eingearbeitet wird. Dies alles könnte bis Ende 2015 dauern. „Wir sehen einen langen Weg mit großem Aufwand, aber er lohnt sich“, sagt Simon abschließend.


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