Zwei Busfahrer unter Drogen- und Alkoholeinfluss

Hessen

Busse, Lkw und Sprinter, die sonntags unterwegs sind, nahm ein Kontrollteam der Polizeiautobahnstation Mittelhessen am vergangenen Sonntag, 25.03.2012, in den Fokus.

Harth & Schneider

Die 19 Beamten führten ab Sonntagmittag bis spät in die Nacht auf den Autobahnen A5 und A45 gezielte Kontrollen von Fahrzeugen im sonntäglichen Personen- und Güterverkehr durch. Dabei wurden insgesamt 95 Fahrzeuge und deren Insassen einer eingehenden Überprüfung unterzogen. Die Bilanz bestätigte die Notwendigkeit der Kontrollen: 73 verschieden gelagerte Verstöße wurden festgestellt.

Die Beamten fertigten 26 Anzeigen, weil die Fahrer die Sozialvorschriften zu Lenk- und Ruhezeiten nicht einhielten. Acht mal wurden Verstöße gegen das Gefahrgutrecht geahndet. Das Nichtbeachten des Sonntagsfahrverbotes führte zu 14 Anzeigen. In insgesamt zwölf Fällen wurde die Weiterfahrt untersagt.

Ein im sogenannten Gelegenheitsverkehr eingesetzter 74-jähriger Aushilfsfahrer eines baden-württembergischen Unternehmens transportierte in seinem voll besetzten Reisbus jugendliche Sportler von Baunatal nach Karlsruhe. Die Beamten stellten bei der Kontrolle fest, dass er unter Alkoholeinfluss stand, obwohl für Fahrer im Personenverkehr absolutes Alkoholverbot besteht. Ein weiterer 31-jähriger Fahrer aus Berlin steht im Verdacht, einen aus der Bundeshauptstadt stammenden Reisebus unter Drogeneinfluss geführt zu haben. Ein Drogentest verlief positiv. Er wollte eine Musikgruppe nach Frankfurt bringen. Beide Fahrer mussten sich einer Blutprobe unterziehen und durften in der Folge ihre Fahrzeuge nicht mehr führen. Damit die beiden Busse und deren Insassen dennoch möglichst schnell weiterfahren konnten, waren die eingesetzten Beamten dabei behilflich, Ersatzfahrer ortsansässiger Busunternehmer zu organisieren.

Ein Lebensmittelauslieferer aus der Wetterau wurde um 20.21 Uhr kontrolliert. Er fiel noch unter das Sonntagsfahrverbot und hätte erst ab 22 Uhr fahren dürfen. Dies aber nicht alleine. Bei der Überprüfung der Fahrerkarte stellte sich heraus, dass er an einem der vergangen Tage eine Spitzenzeit am Steuer von über 16 Stunden verbracht und damit die Lenkzeit um sechs Stunden überschritten hatte. Zudem wird nun geprüft, ob der Bulgare überhaupt eine Arbeitserlaubnis besitzt. In einem anderen Fall war der Fahrer eines 7,5-Tonners wegen zu geringen Sicherheitsabstandes den Beamten aufgefallen. Nicht nur, dass der Fahrer keine notwendigen Ausweispapiere dabei hatte, auf der Ladefläche des Klein-Lkw entdeckten die Beamten einen Bulgaren. Auch bei diesem werden nun Ermittlungen wegen des Verdachts der illegalen Beschäftigung geführt.


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