VKU begrüßt Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung

Hessen

Der Hessische Landtag hat in dritter Lesung die Hessische Gemeindeordnung novelliert.

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„Wir begrüßen, dass die Regierungsfraktionen die besondere Rolle der kommunalen Unternehmen bei der Umsetzung der Energiewende und bei der Versorgung mit Breitbandzugängen anerkennen und die dringend notwendige Reform der hessischen Gemeindeordnung zügig umgesetzt haben“, so Ralf Schodlok, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen.

„Der beschlossene Gesetzentwurf macht nun auch den Vertrieb von Strom, Wärme und Gas aus erneuerbaren Energien für alle Kommunen und ihre Unternehmen endlich möglich.“ Der VKU hatte sich für diese Regelung stark eingesetzt, die es insbesondere neuen kommunalen Marktakteuren ermöglicht, die Energiewende in den hessischen Regionen weiter voranzubringen. Der VKU fordert auch weiterhin, dass das Nachfrageverhalten von Kunden bei der Vermarktung des EEG-Stroms berücksichtigt werden muss. Schodlok: „Energie ist nur dann marktfähig, wenn sie dem Endkundenbedarf in vollem Umfang entspricht.“ Die bestehenden herkömmlichen Kunden-Lastprofile lassen sich mit ausschließlich erneuerbaren Energien, insbesondere Windkraft und Solarenergie, nicht wirtschaftlich beliefern. Der VKU sieht daher künftig den Bedarf, bei den „kommunalen Energielieferungen“ auch fossile Anteile zuzulassen, vor allem um Spitzenlasten abzudecken. Insbesondere das Potenzial dezentraler Anlagen, die nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz gefördert werden, sollte mit eingeschlossen werden.

Zudem begrüßt der VKU die vorgesehene Aufnahme des Aufgabenbereichs „Breitbandversorgung“ in den Katalog der nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten. „Wir sind sicher, dass diese Regelung es den kommunalen Unternehmen spürbar einfacher macht, die gebotenen Investitionen anzugehen“, so Ralf Schodlok.


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