VdK fordert neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff

Hessen

Der Sozialverband VdK Hessen-Thüringen sieht erhebliche Mängel bei den geplanten Pflegestärkungsgesetzen.

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Die Kritik zielt insbesondere auf die abermals aufgeschobene Umsetzung eines neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs, wodurch Menschen mit Demenz weiter benachteiligt seien. Der VdK fordert aus diesem Grund die Landesregierungen von Hessen und Thüringen dazu auf, sich im Bundesrat für die sofortige Umsetzung des seit 2009 vorliegenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs einzusetzen. Zum 1. November 2014 hat Hessen den Vorsitz des Deutschen Bundesrats übernommen. Am 7. November hat der Bundesrat unter der Präsidentschaft des hessischen Ministerpräsidenten Volker Bouffier das Erste Pflegestärkungsgesetz beraten.

In Hessen und Thüringen leben gegenwärtig 150.000 Demenzkranke. Zwei Drittel von ihnen sind von der Alzheimer-Krankheit betroffen. Ein großer Teil dieser Menschen wird zu Hause gepflegt. Ein enormes Problem, so der VdK-Ortsverbandsvorsitzende Helmut Müller, sei es, dass diese schwerkranken Menschen oft gar nicht als pflegebedürftig gelten. „Die schnelle Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist der einzige Weg, um die Ungleichbehandlung der Demenzkranken im System der Pflegeversicherung zu beenden“, betont Müller.

Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff, der neben körperlichen auch seelisch-geistige Beeinträchtigungen berücksichtigt und so dem tatsächlichen Betreuungs- und Pflegebedarf von Demenzkranken Rechnung trägt, liege seit 2009 vor. Die Durchführbarkeit sei durch die Gutachten zweier Expertenbeiräte und mehrere repräsentative Studien belegt. „Wir erwarten von den Landesregierungen in Hessen und Thüringen, dass sie sich im Bundesrat für die in ihren Bundesländern lebenden 150.000 Demenzkranken und deren Angehörige einsetzen“, so der VdK-Ortsverbandsvorsitzende.


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