Ver.di klagt wegen Sonntagsarbeit gegen die Deutsche Post

Hessen

Die Gewerkschaft ver.di geht juristisch gegen Sonntagsarbeit beim Post-Konzern vor.

CID

Die Sonntagsruhe ist grundgesetzlich geschützt. Ausnahmen sind im Arbeitszeitgesetz geregelt. Darüber zu wachen, gehört zu den Aufgaben des Staates. Deshalb hat ver.di eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Darmstadt gegen das Land Hessen beantragt. Darin heißt es, das Land möge alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, die Beschäftigung von Paketzustellern am Sonntag zu unterbinden. Insbesondere solle das Land den Arbeitgebern untersagen, Sonntagsarbeit anzuordnen sowie Bußgelder androhen und verhängen.

Zum Hintergrund: Die Deutsche Post lässt nachweislich an Sonntagen Pakete transportieren. Hier geht es konkret um den 17. und den 31.Mai. An beiden Sonntagen wurde an der DHL Zustellbasis in Frankfurt-Fechenheim gearbeitet. An beiden Tagen befand sich die Gewerkschaft in dem Unternehmen im Streik. Die dadurch entstehenden Engpässe versucht die Post offenbar durch Sonntagsarbeit auszugleichen. Um den Anspruch auf Sonntagsschutz gegen die Post durchzusetzen, muss ver.di sich an das Land wenden. Daher erfolgte nun der Gang vors Verwaltungsgericht. Der Antrag wurde gestern eingereicht.

Mit der einstweiligen Anordnung will ver.di den Anspruch auf staatlichen Schutz erwirken, da für den 14. und 21.Juni wieder mit Sonntagsarbeit zu rechnen ist.


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