Verfahren vor Jugendrichter dauern im Schnitt 3,5 Monate

Hessen

„Den hessischen Staatsanwälten gelingt es, 92,1 Prozent aller Ermittlungsverfahren innerhalb von sechs Monaten abzuschließen“, berichtet Justizminister Jörg-Uwe Hahn: „Nur 1,5 Prozent der Ermittlungsverfahren dauern länger als ein Jahr.“

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Auch die Strafgerichte bewältigen ihre  Verfahren ebenfalls zügig, berichtet der Justizminister. An den Amtsgerichten sank die Verfahrensdauer von 4,0 Monaten im Jahre 2010 auf 4,8 Monate in 2011. Die Verfahren vor dem Jugendrichter (bis zu einem Jahr) dauerten 2011 im Schnitt 3,5 Monate  statt 3,6 Monate im Vorjahr. Vor dem Jugendschöffengericht, das aus einem hauptamtlichen Richter und zwei ehrenamtlichen Beisitzern besteht, verkürzten sich die Verfahren von 4,8 Monaten (2010) auf 4,6 Monate in 2011, berichtet Justizminister Hahn:  „Die Verurteilung muss der Tat zügig folgen, damit dem jugendlichen Täter der Zusammenhang deutlich wird.“

Die zügige Erledigung führte Justizminister Hahn auf die hervorragende Ausbildung der Staatsanwälte und Richter und deren gute Organisation zurück, deren IT-Ausstattung ständig aufgewertet werde. Hahn: „Es sind engagierte Staatsanwälte und Richter, die Recht sprechen, Gesetze durchsetzen und dadurch dem Rechtsstaat ein Gesicht geben“.

 


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