Verunsicherung durch Einführung der Abgasnorm Euro 6

Hessen

Im Zusammenhang mit den zum 1. Januar 2013 und zum 1. Januar 2014 geplanten Neuregelungen der Abgasnormen bei Kraftfahrzeugen spricht sich der CDU-Landtagsabgeordnete Hugo Klein (Freigericht) dafür aus, dass insbesondere Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes, aufgrund regelhaft geringer Fahrleistungen von der Anwendung der Abgasvorschrift "Euro 6" ausgenommen werden.

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Er begrüßt daher auch die Initiative der Hessischen Landes-regierung bei der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder, mit der entsprechenden Forderung an den Bundesminister des Innern, sich innerhalb der Bundesregierung auch dafür einzusetzen.

Hugo Klein bezieht sich mit seinem Votum auf die zu den genannten Zeitpunkten durch die Europäische Union geplante Einführung der Abgasnorm Euro 6, in deren Folge es zu Neu-regelungen der Abgasnormen bei Kraftfahrzeugen kommen werde. Obgleich Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes grundsätzlich nicht vom Geltungsbereich der EU-Richtlinien zur Einführung von Euro 6 erfasst werden sollen, werde es den EU-Mitgliedsstaaten freigestellt, auch für Feuerwehrfahrzeuge die Euro-6-Norm ver-bindlich vorzuschreiben. Nach vorliegenden Informationen plane die Deutsche Bundesregierung bislang, die neue Norm auch für Feuerwehrfahrzeuge einzuführen, während Österreich seinen Bundesländern grundsätzlich den Weg eröffne, Feuerwehrfahrzeuge vom Euro-6-Zwang auszunehmen, damit auch weiterhin Fahrzeuge, die nur Euro 5 erfüllen, gekauft werden können.

Österreichische Begründung für Ausnahmeregelung ist schlüssig

Aus der Sicht der Ausnahmebefürworter werde argumentiert, es sei nicht auszuschließen, dass es in einem Übergangszeitraum zu erheblichen Schwierigkeiten beim Einsatz der neuen Fahrzeuge komme, bis der Einsatz unter feuerwehrspezifischen Bedingungen aus-reichend erprobt sei, denn bei Fahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren lägen die Jahres-fahrleistungen meist unter 1.000 km. Auf Einsatzfahrten würden also die nötigen Betriebstemperaturen für eine wirksame Abgasreinigung zudem häufig nicht erreicht, sodass die "Regeneration", die thermische Reinigung des Partikelfilters, nicht zustande komme.

Aus der Sicht von Brandschützern wäre es daher sinnvoll, den Einsatz von Fahrzeugen, die die neue Abgasnorm erfüllen, zunächst ausreichend zu erproben. Ein weiterer Beweggrund sei, dass aufgrund der neuen Abgasnorm mit erheblichen Mehrkosten bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge zu rechnen sei, zitiert Hugo Klein entsprechende Informationen. All diese Aspekte hätten seinen Fraktionskollegen im Landtag, Christian Heinz, veranlasst, kürzlich die Haltung der Hessischen Landesregierung zu der geplanten Einführung der Abgasnorm Euro 6 zu erfragen, berichtete Hugo Klein.

Auf die erste Frage, ob auch in Deutschland für eine Übergangszeit eine Ausnahme-genehmigung für Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes geplant sei, sodass auch weiterhin Fahrzeuge, die lediglich Euro 5 erfüllen, von den Kommunen neu angeschafft werden können, lautete die Antwort des zuständigen Hessischen Innenministers, dass bisher noch keine Ausnahmeregelung für Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes bei der Einführung der Abgasnorm Euro 6 geplant sei.

Die sich aus der Eingangs-Frage ergebende schlussfolgernde Frage, ob sich die Landes-regierung für eine solche Übergangsregelung einsetze, erfuhr die bereits eingangs erwähnte Beantwortung, wonach auf Initiative der Hessischen Landesregierung die Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder in ihrer Sommersitzung den Bundesminister des Innern aufforderte, sich innerhalb der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass insbesondere Fahrzeuge der Feuerwehr, des Katastrophenschutzes und des Rettungsdienstes aufgrund regelhaft geringer Fahrleistungen von der Anwendung der Abgasvorschrift "Euro 6" ausgenommen werden.

Wie hoch nach Einschätzung der Landesregierung die zu erwartenden Mehrkosten je Fahrzeug durch eine Einführung der Abgasnorm Euro 6 auch für Wehrfahrzeuge wären, lautete Frage 2. Nach Auskunft von Fahrgestell-Herstellern sollen die Mehrkosten pro Fahrzeug voraussichtlich zwischen 5.000 €, bei leichteren Baureihen und bis zu 10.000 € bei schwereren Fahrzeugen liegen. Allein der Wert des zur Katalyse notwendigen Edelmetalls Platin läge bei ca. 2.500 €.

Mit Frage 3 wollte Klein‘s Kollege Heinz wissen, ob die Landesregierung die Neuregelung bei Fahrzeugen der freiwilligen Feuerwehren, angesichts durchschnittlicher Fahrleistungen von unter 1.000 km im Jahr, für angemessen halte. Hierzu wurde angemerkt, dass die Einführung der Abgasnorm Euro 6 eigentlich zum Ziel habe, die Schadstoffemissionen von Kraftfahrzeugen weiter zu vermindern.

Allein der Schalldämpfer eines schweren Lkw könne dadurch nach Herstellerangaben eine Masse von bis zu 165 kg und die Abmaße eines Kühlschranks erreichen. Eine wirksame Schadstoffreduzierung erfolge aber erst dann, wenn das System durch die Motorabgase auf Betriebstemperatur gebracht worden sei. Bei dem genannt großen Schalldämpfer-Volumen sei jedoch davon auszugehen, dass unter den für Feuerwehrfahrzeuge charakteristischen Betriebsbedingungen (häufige Kurzstreckenfahrten, Volllast mit kaltem Motor) eine wirksame Schadstoffreduzierung erst viel später stattfinden würde als bei den heutigen Euro-5-Systemen.

Nach allen der Landesregierung vorliegenden Informationen dürfte die Einführung der Abgasnorm Euro 6 trotz hohen technischen und finanziellen Aufwands deshalb tendenziell eher zu einer Steigerung der Schadstoffemissionen durch Fahrzeuge der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes führen. In der Gesamtbetrachtung werde daher nach heutigem Kenntnisstand eine Beibehaltung der bislang noch geltenden Abgasnorm Euro 5 als bester Kompromiss gesehen, um einsatztaktische Anforderungen und ökologische Ziele in Einklang zu bringen, lautetedaher das Resümee des Innenministeriums auf die gestellte Anfrage, bemerkte Klein abschließend.

 


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