Ab dem kommenden Schuljahr gilt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen. "Doch die meisten Schulen fühlen sich auf die neue Situation nicht gut vorbereitet, selbst wenn der Anspruch zunächst nur für die erste Jahrgangsstufe gilt und dann Jahr für Jahr ausgedehnt wird. Seit langem absehbar war, dass die Suche nach ausreichend pädagogischem Personal für die Betreuung schwierig wird", kritisiert Stefan Wesselmann, der Landesvorsitzende des Verbands Bildung und Erziehung (VBE) Hessen.
Und weiter: "Ein bekanntes Problem ist zudem, dass es vielen Schulen an Räumen mangelt, die groß genug und für Aktivitäten jenseits des Unterrichts ausgestattet sind. Dazu kommen weitere ungeklärte Punkte. Eine politische Entscheidung mit Folgen. Je tiefer wir in die Planungen gehen, umso deutlicher wird: Hier wurde – mal wieder – eine politische Entscheidung gefällt, ohne die organisatorischen und rechtlichen Folgen zu durchdenken."
Zu den offenen Fragen gehören aus seiner Sicht beispielsweise:
• Gilt der Rechtsanspruch auch für Kinder in Vorklassen?
• Wie lassen sich durch Landesmittel finanzierte, beitragsfreie Angebote am Nachmittag in die von den Kommunen getragenen, kostenpflichtigen Ganztagskonzepte integrieren?
• Wie lässt sich sicherstellen, dass Kinder mit einer Teilhabe-Assistenz im Sinne der Inklusion diese Unterstützung auch für die Freizeitangebote am Nachmittag bekommen?
Schulträger schieben Schulen Verantwortung zu – unrechtmäßig!
Davon abgesehen beobachtet der VBE Hessen bei den Schulträgern eine Tendenz, Aufgaben an die Schulen zu delegieren, die gar nicht in deren Zuständigkeit fallen, z. B. die Organisation der Ferienbetreuung oder die Suche nach Personal für die Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag: "Außerdem berichten Schulen, dass Schulträger versuchen, die Nachmittagsbetreuung als „schulische Veranstaltung“ zu deklarieren – was in der Folge bedeuten würde, dass die Schule selbst und nicht der Träger der Nachmittagsbetreuung die Verantwortung z.B. für Aufsicht und pädagogische Maßnahmen zu tragen hätte. Zudem wird von den politisch Verantwortlichen vor Ort häufig so getan, als sei die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Betreuung Sache der Schule. Tatsächlich ist der Rechtsanspruch von der Kommune zu erfüllen, nicht von der Schule!"
Wildwuchs und Bildungsungerechtigkeit
„In der Summe lässt sich sagen: Es herrscht Wildwuchs. Dabei fallen auch Entscheidungen, die nicht rechtskonform sind und solche, die mit Bildungsgerechtigkeit nichts zu tun haben“, kommentiert Wesselmann mit Blick auf die begrenzte Anzahl an Ganztagsplätzen und die Kosten, die für die Betreuung fällig werden. Der VBE Hessen bekräftigt daher seine Forderung nach besserer politischer Steuerung: „Das Kultusministerium muss einen klaren rechtlichen Rahmen schaffen und Standards definieren – und die Schulträger müssen sie einhalten!“ fordert der VBE-Landesvorsitzende.
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