Als eine gute Nachricht für den hessischen Mittelstand bewertet er die Beibehaltung der höheren Vergabefreigrenzen bei öffentlichen Aufträgen. „Diese Aufträge sind für kleine und mittlere Unternehmen ein wichtiger Umsatzfaktor. Für die Öffentliche Hand wiederum sind sie ein gutes Instrument zur Mittelstandsförderung. Sie ermöglichen bei entsprechender Ausgestaltung eine regionale und an den Bedürfnissen des Mittelstandes orientierte Ausschreibungspraxis, die Kaufkraft und Arbeitsplätze sichert“, so Müller weiter.
In jeder Phase werde dabei in Hessen die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gewährleistet. „Die Auftragsleistungen werden mit Geld des Steuerzahlers bezahlt, deshalb ist es richtig, hier für Transparenz und lange Aufbewahrungsfristen zu sorgen“, machte Müller deutlich. Mit einer Frist von zehn Jahren gehe Hessen über die einschlägigen Vergabe- und Vertragsordnungen für Leistungen und Bauleistungen (VOL und VOB) weit hinaus. Zudem seien Aufträge, die ohne vorherige öffentliche Ausschreibung vergeben werden sollen, bereits ab einem Wert von 80.000 Euro in die Hessischen Ausschreibungsdatenbank HAD einzutragen.
„Hessen hat in der Krise vieles richtig gemacht – die Erhöhung der Vergabefreigrenzen und ihre konsequente Beibehaltung gehören dazu“, so Müller und der stellv. MIT-Landesvorsitzende Volker Rode abschließend.
Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de