Start Aus­bil­dungs­jah­r: Gewerkschaftsjugend gibt Tipps

Ausbildung

Die DGB-Jugend freut sich zusammen mit vielen tausend Auszubildenden in Südosthessen zum Beginn des Ausbildungsjahres über deren Einstieg ins Berufsleben und wünscht ihnen viel Erfolg.

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„Die Berufsausbildung ist ein wichtiger Abschnitt im Leben junger Menschen. Hier tauchen oft Fragen oder manchmal auch Probleme auf – gerade zu Beginn einer Ausbildung. Azubis können sich hier an die Gewerkschaftsjugend als kompetente Ansprechpartnerin wenden“, erklärt Volkmar Wolf, DGB-Jugendbildungsreferent in der Region Südosthessen.

Was bedeutet Probezeit? Muss ich als Azu­bi Über­stun­den ma­chen? Kann ich mei­nen Aus­bil­dungs­platz auch wech­seln? Hier hilft „Dr. Azubi“, die Online-Beratung der DGB-Jugend, unter www.dr-azubi.de weiter. „Bei diesem Service beraten Expert_innen anonym und zuverlässig zum Thema Ausbildung und geben Tipps“, erläutert Wolf das Angebot der DGB-Jugend. "Gleich von An­fang die eigenen Rech­te und Pflich­ten zu ken­nen – da­bei wol­len wir Ju­gend­li­che un­ter­stüt­zen", sagt Wolf.

So ist vor Beginn einer Ausbildung ein Ausbildungsvertrag abzuschließen! Aber was sollte da drinstehen? Der Ver­trag muss den Zeitraum der Be­rufs­aus­bil­dung enthalten sowie die Be­rufs­tä­tig­keit, für die aus­ge­bil­det wer­den soll. Wichtig sind zudem Angaben dazu, wie die Ausbildung zeitlich und sachlich aufgegliedert ist. Wo ist der Aus­bil­dungs­ort und welche Aus­bil­dungs­maß­nah­men sind au­ßer­halb der Aus­bil­dungs­stät­te vorgesehen! Schließlich sollte die Dau­er der re­gel­mä­ßi­gen täg­li­chen Ar­beits­zeit, der Pro­be­zeit und des Ur­laubs schriftlich festgehalten sein. Und natürlich die Zahlung und Höhe der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung! Die Vor­aus­set­zun­gen, un­ter de­nen der Be­rufs­aus­bil­dungs­ver­trag ge­kün­digt wer­den kann so­wie ein all­ge­mei­ner Hin­weis auf die gel­ten­den Ta­rif­ver­trä­ge, Be­triebs- oder Dienst­ver­ein­ba­run­gen sollten ebenfalls im Ausbildungsvertrag geregelt sein.

Volkmar Wolf rät: „Den Ver­trag vor der Un­ter­zeich­nung gut durch­le­sen und bei Un­klar­hei­ten so­fort nach­fra­gen. Es lohnt sich, den Ausbildungsver­trag von der Ge­werk­schaft prü­fen zu las­sen und dar­auf zu ach­ten, dass ein be­trieb­li­cher Aus­bil­dungs­plan mit an­ge­hängt ist“.
Bei Fragen zum Thema Ausbildung können Auszubildende zudem die Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV), den Betriebs- oder Personalrat im Betrieb sowie das nächste Gewerkschaftsbüro ansprechen. „Wer meint, etwas läuft in der Ausbildung schief, sollte sich unbedingt schnellstmöglich Unterstützung suchen, da sonst das Ausbildungsziel vielleicht nicht erreicht werden kann“, empfiehlt Wolf. Das An­ge­bot der Gewerkschaftsju­gend rich­tet sich auch an Ju­gend­li­che, die mit Män­geln in ih­rer Aus­bil­dung kon­fron­tiert sind und an jene, die kei­nen Aus­bil­dungs­platz ge­fun­den ha­ben.


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