Er kann es offenbar nicht lassen: Bereits zum dritten Mal wurde ein Zeitungsausträger verurteilt, weil er auf seiner frühmorgendlichen Tour durch nicht ganz heruntergelassene Rollladen arglose Frauen beobachtet hatte. Diesmal war das Opfer ein 14-jähriges Mädchen aus Bad Soden-Salmünster, in deren Schlafzimmer er sogar mit einer Taschenlampe hineinleuchtete. Trotz Geständnis wurde es für den 51-jährigen Steinauer diesmal im Amtsgericht Gelnhausen richtig eng.
Die Staatsanwaltschaft forderte für den Wiederholungstäter, der sowieso nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, zunächst eine Haftstrafe, ließ sich dann aber doch noch umstimmen. Jugendrichterin Sigrid Haas sprach anschließend von einer allerletzten Chance für den dreifachen Familienvater.
Zwischen Januar und April dieses Jahres hatte er mindestens zweimal das Grundstück der Familie in Bad Soden-Salmünster betreten und gegen 2 Uhr durch ein Rollladenschlitz ins Innere geschaut. Minutenlang soll er vor dem Fenster gestanden haben und sich diesmal sogar mit einer Taschenlampe zusätzlich Licht verschafft haben. Die 14-Jährige tauschte anschließend das Schlafzimmer mit ihrer Mutter, nutzt aus Angst vor neuen unliebsamen Begegnungen seit dem allerdings nur noch beleuchtete Straßen für ihren Heimweg. Auch die Mutter leidet laut Staatsanwaltschaft bis heute unter Schlafstörungen und schlechten Träumen.
Der Steinauer hat auf seinen Zeitungstouren inzwischen hinreichend Spuren hinterlassen, so dass er auch diesmal schnell unter Verdacht geriet. 2013 und 2014 war er bereits wegen Nachstellung verurteilt worden, seine Opfer hatte er sich damals in Gelnhausen und ebenfalls in Bad Soden-Salmünster ausgesucht. Und die letzte Verurteilung brachte ihn diesmal richtig in Bedrängnis: Vier Monate auf Bewährung lautete vor einem Jahr die Entscheidung des Gerichts, ausgesetzt zur Bewährung bis Oktober 2018. Die jetzt angeklagten Fälle verübte er somit genau in diesem Zeitraum.
Doch der „Bewährungsversager“ hatte Glück: Diesmal wurde er zwar zu einer einjährigen Gefängnisstrafe verurteilt, allerdings wurde auch diese erneut für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Zudem muss er 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und ein Bewährungshelfer soll jetzt dafür sorgen, dass der Steinauer an einer Therapie teilnimmt, damit er in Zukunft einen weiten Bogen um Rollladenschlitze macht. Das Urteil ist rechtskräftig.
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