Kinderpornographie: Durchsuchungen in Hanau und MKK

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Bei einem von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - geführten Ermittlungskomplex haben 289 Ermittlerinnen und Ermittler der hessischen Polizei in den vergangenen drei Tagen hessenweit insgesamt 32 Objekte durchsucht. Die Maßnahmen richteten sich gegen 35 Männer, gegen die der Verdacht der Besitzverschaffung und des Besitzes von Kinderpornographie besteht.



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Die Durchsuchungen im Rahmen von Schwerpunktmaßnahmen der BAO FOKUS unter der Führung des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) erfolgten durch Einsatzkräfte aller sieben Regionalabschnitte in Frankfurt, Gießen, Groß-Gerau, Hanau, Marburg, Weilburg sowie in den Landkreisen Bergstraße, Darmstadt-Dieburg, Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Kassel, Lahn-Dill-Kreis, Main-Kinzig-Kreis, Main-Taunus-Kreis, Offenbach, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsbergkreis, Waldeck-Frankenberg und Wetteraukreis. Im Rahmen der Durchsuchungen konnten zahlreiche Beweismittel, insbesondere Computer und Datenträger, sichergestellt werden, die im Zuge der weiteren Ermittlungen einer digital-forensischen Auswertung unterzogen werden.

Gegen die Beschuldigten im Alter von 17 bis 60 Jahren besteht der Verdacht, dass diese sich zwischen Oktober 2017 und September 2019 kinderpornographische Inhalte über zwei öffentliche Links eines Filehosting-Dienstes verschafft haben. Die über diese Links abrufbaren Inhalte zeigten zum größten Teil schwerste sexuelle Missbrauchshandlungen an Säuglingen und Kleinkindern. Den Maßnahmen waren Ermittlungen vorangegangen, die auf einem Hinweis des ausländischen Filehosting-Dienstes auf diese Links und die dort erfolgten Zugriffe beruhten.

Für den Besitz und die Besitzverschaffung kinderpornographischer Inhalte sieht das Strafgesetzbuch seit dem 1. Juli dieses Jahres einen Strafrahmen von einem bis fünf Jahren Freiheitsstrafe vor. Bis zum 1. Juli dieses Jahres waren solche Taten mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder mit Geldstrafe bewehrt.

Informationen zu der ZIT

Die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) wurde Anfang 2010 als Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main mit Sitz im mittelhessischen Gießen errichtet. Seit Juli 2019 hat die ZIT ihren Sitz in Frankfurt am Main. Die ZIT ist erster Ansprechpartner des Bundeskriminalamtes für Internetstraftaten bei noch ungeklärter örtlicher Zuständigkeit in Deutschland oder bei Massenverfahren gegen eine Vielzahl von Tatverdächtigen bundesweit.

Als operative Zentralstelle bearbeitet die ZIT mit derzeit 14 Staatsanwältinnen und Staatsanwälten besonders aufwendige und umfangreiche Ermittlungsverfahren aus den Delikts-bereichen:

- Cyber-Kriminalität (Hackerangriffe, Datendiebstahl, Computerbetruge etc.),
- Kinderpornografie und sexueller Missbrauch von Kindern mit Bezug zum Internet,
- Darknet-Kriminalität (Handel mit Waffen, Drogen, Fälschungsgütern etc.) sowie
- Hass-Kriminalität im Internet (Hate Speech).

Über die BAO FOKUS:

Die Besondere Aufbauorganisation (BAO) FOKUS nahm im Oktober 2020 ihre Arbeit auf. FOKUS steht hierbei für "Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern". Die BAO ist im Hessischen Landeskriminalamt angesiedelt und hat in sämtlichen hessischen Polizeipräsidien Regionalabschnitte gebildet, um zentral koordiniert landesweit Ermittlungsverfahren zu führen. Mit insgesamt 156 Ermittlerinnen und Ermittlern verfolgt die hessische Polizei gezielt Sexualverbrechen an Kindern und Jugendlichen.


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