Nach Bekanntwerden des Sachverhalts übernahm der Staatsschutz der Frankfurter Kriminalpolizei die Ermittlungen in dieser Sache. Das Verfahren ist bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt a. M. anhängig, da es sich um eine Auslandsstraftat eines deutschen Staatsbürgers mit besonderem Inlandsbezug handelt.
Nach umfangreichen polizeilichen Ermittlungen, u. a. durch Zusammenarbeit mit der französischen Polizei, gelang es nun, die beiden Tatverdächtigen zu identifizieren. Bei einem der beiden Männer handelt es sich um einen 21-jährigen Angehörigen der Frankfurter Problemfanszene. Der andere Mann ist kein Angehöriger der Frankfurter Fanszene, sondern ein im Ausland lebender bosnischer Staatsangehöriger. Aus diesem Grund wird die Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen ihn kein Strafverfahren einleiten.
Das Zeigen des "Hitlergruß" stellt eine Straftat nach §86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) dar.
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