Die Taten sollen von Mai 2021 bis März 2022 in Bad Soden-Salmünster, Hanau, Gelnhausen, Linsengericht-Aitenhaßlau, Steinau an der Straße, Schlüchtern und Frankfurt am Main begangen worden sein. Der Beschuldigte soll überwiegend entweder Passanten angefallen haben, um ihnen Geld zu entwenden, oder in Läden vornehmlich Zigaretten und Mobiltelefone gestohlen haben, um diese gewinnbringend zu veräußern. ln zwei Fällen soll er versucht haben, eine andere Person körperlich zu misshandeln oder an der Gesundheit zu schädigen.
Sämtliche Taten soll der Beschuldigte jeweils im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund des Vorliegens einer paranoiden schizophrenen Psychose gepaart mit einer lntelligenzminderung begangen haben. Da die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt, wird das Verfahren als Sicherungsverfahren geführt.
Der Prozess am 10. Oktober vor der 2. Großen Strafkammer beginnt um 9 Uhr in Saal 215A. Weitere Termine sind für 18.10.2022, 31.10.2022, 14.11.2022, 15.11.2022 und 16.11.2022 angesetzt.
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