Polizeieinsatz für A66-Ausbau: Müssen die Waldbesetzer die Kosten übernehmen?

Blaulicht
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Während über das Wochenende noch lageangepasste Maßnahmen durchgeführt wurden, ist der polizeiliche Einsatz bei den Rodungsmaßnahmen im Fechenheimer Wald für den Ausbau der Autobahn 66 nun offiziell beendet. "Die polizeilichen Zielsetzungen wurden erreicht. Insbesondere der polizeiliche Anspruch, dass im Einsatz niemand verletzt wird, wurde erfüllt", teilt die Polizei mit.



Mit Abschluss der Räumungsmaßnahmen wurden während des Einsatzes über 20 Strukturen, Baumhäuser und Barrikaden in dem Waldstück zurückgebaut. Im Verlauf der polizeilichen Einsatzmaßnahmen brachte die Polizei insgesamt 22 Personen unverletzt und sicher aus dem gesperrten Bereich. Die Polizei führte in 27 Fällen freiheitsentziehende Maßnahmen durch. 15 Personen wurden hierbei vor dem Hintergrund der eingeleiteten Strafverfahren und der nicht feststehenden Personalien dem Haftrichter vorgeführt. Gegen eine der Personen wurde aufgrund der weiterhin ungeklärten Identität ein Untersuchungshaftbefehl mit dem Haftgrund der Fluchtgefahr erlassen, weshalb sie zurzeit in der JVA einsitzt. Die übrigen Personen wurden entlassen.

Insgesamt wurden 65 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Großteil der Verfahren entfiel hierbei auf Verstöße gegen das Hessische Waldgesetz, gegen das Versammlungsgesetz sowie wegen falscher Namensangabe. Bei den im Zusammenhang mit den Einsatzmaßnahmen eingeleiteten Ermittlungsverfahren handelt es sich überwiegend um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs. In drei Fällen wird wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie in einem Fall wegen Sachbeschädigung ermittelt.

Im Hinblick auf die durch die Waldbesetzung verursachten Kosten prüft die Polizei Hessen derzeit die Geltendmachung und Durchsetzung des Kostenanspruchs. Hierzu werden sämtliche zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausgeschöpft.


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