Bilanz 2022: Geldautomaten-Sprenger erbeuteten 2,3 Millionen Euro

Foto: Ziegert

Blaulicht
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Ermittlungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main zum Kriminalitätsphänomen der Geldautomatensprengung im Jahr 2022 Das Kriminalitätsphänomen der Geldautomatensprengung beschäftigt die hessischen Strafverfolgungsbehörden seit mehreren Jahren. International, national und regional agierende Täter und Tätergruppierungen versuchen durch die Sprengung von Geldautomaten an große Mengen Bargeld zu gelangen.



Die oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen gehen bei der Tatausführung arbeitsteilig vor. Seit Jahren ist eine steigende Professionalisierung zu erkennen. Die Ausführung der Taten birgt eine hohe Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte. Die Täter verwenden zur Sprengung der Geldautomaten überwiegend Festsprengstoff. Bei der Flucht vom Tatort in hochmotorisierten Fahrzeugen nehmen sie erhebliche Risiken für andere Verkehrsteilnehmer und die sie verfolgenden Einsatzkräfte in Kauf.

Um diesem gefährlichen Kriminalitätsphänomen nachhaltig entgegenzutreten, führt die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hessenweit zentralisierte Ermittlungen. Dabei arbeitet sie mit dem Hessischen Landeskriminalamt – BAO effectus – und Dienststellen der hessischen Polizeipräsidien eng zusammen und steht zudem im Austausch mit EUROPOL und mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden. Im Jahr 2022 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen entgegen dem bundesweiten Trend gesunken. Es wurden 41 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst; in 25 Fällen konnten die Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2021 noch 56 Fälle festgestellt, wobei es in 27 Fällen zur Vollendung der Taten kam.

Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2022 zu einem Sachschaden von insgesamt ca. 6 Mio. Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,3 Mio. Euro. Im Jahr 2022 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklagen gegen 12 mutmaßliche Geldautomatensprenger. Hessische Gerichte verurteilten im letzten Jahr 18 Personen, teilweise bereits rechtskräftig, zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen 1 Jahr und 6 Monaten und 3 Jahren und 9 Monaten. Darüber hinaus befinden sich derzeit insgesamt 15 Tatverdächtige in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft.

Die Ermittlungsverfahren der Eingreifreserve richten sich nicht nur gegen Personen, die Geldautomatensprengungen unmittelbar ausgeführt haben sollen, sondern werden auch gegen mutmaßliche Führungsmitglieder der beteiligten Organisationen geführt. Beispielsweise wird vor dem Landgericht Darmstadt zurzeit gegen einen aus Spanien ausgelieferten, 32-jährigen Angeklagten aus Bad Soden verhandelt, der als einer der führenden Köpfe einer Tätergruppierung aus dem Rhein-Main-Gebiet die Planung und Vorbereitung mehrerer Sprengungen in Hessen und Thüringen verantwortet haben soll. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte die Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 11 Jahren. Das Landgericht Darmstadt beabsichtigt, am 16.02.2023 ein Urteil zu verkünden.

Informationen zur Eingreifreserve

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.

Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren aus folgenden Deliktsbereichen:
- Organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten
- Sonstige Wirtschaftskriminalität
- Organisierte Kriminalität
- Ermittlungsintensive Kapitaldelikte
- Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität
- Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten und internationalen Bezügen
- jeweils unter Einbeziehung von Finanzermittlungen und Vermögensabschöpfung


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