Sexueller Übergriff auf junge Arbeitskollegin in Firmenwagen nicht nachweisbar

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Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Hanau wegen sexueller Belästigung erhärteten sich in der Beweisaufnahme nicht. Deswegen lautete das Urteil vor dem Amtsgericht Gelnhausen gegen einen 33-jährigen Mann aus Wächtersbach letztlich Freispruch. Die Anklagebehörde hatte dem Wächtersbacher vorgeworfen, an einem Tag im Frühjahr 2021 bei einer 21-jährigen Arbeitskollegin übergriffig gewesen zu sein.



An diesem Tag war der Angeklagte gemeinsam mit der Auszubildenden in einem Firmenwagen unterwegs. In den Mittagsstunden gönnten sich beide in dem Fahrzeug auf einem Parkplatz in der Nähe von Gelnhausen eine Zigarettenpause. Plötzlich soll er mit seiner Hand den Kopf der jungen Frau gepackt und in Richtung seines Schosses gedrückt haben. Sie wehrte sich erfolgreich gegen den Übergriff und konnte sich aus dem Griff befreien.

Später fuhr der 33-Jährige zurück zum Firmensitz. Dort angekommen, wollte die Auszubildende auf der Beifahrerseite aussteigen und hatte sich zu diesem Zweck bereits vom Sitz erhoben, als er ihr von hinten mit der Hand zwischen den Beinen hindurch in den Schritt gefasst haben soll, so der Vorwurf.

Der Angeklagte räumte zwar ein, mit der jungen Frau zusammen im Firmenwagen unterwegs gewesen zu sein. Die beiden Übergriffe leugnete er jedoch. Im Gegenteil: Sie hätten sich freundlich unterhalten und abschließend habe er ihr sogar angeboten, sie nach Hause zu fahren.

Die junge Frau aus Büdingen wiederholte hingegen bei einem ersten Verhandlungstermin ihre Vorwürfe. Sie sei grundsätzlich eine offene Person und mache auch mal ein Späßchen mit. Doch in diesem Fall sei der Angeklagte zu weit gegangen. Nach dem Vorfall habe sie zunächst unter Schock gestanden und mit dem 33-Jährigen nicht mehr gesprochen. Auf Anraten ihrer Mutter brachte sie den Vorfall zur Anzeige. Auch ihren Vorgesetzten und den Ausbilder setzte sie davon in Kenntnis. Diese reagierten sofort und sorgten dafür, dass beide nicht mehr im Berufsalltag zusammen in einem Auto unterwegs waren.

Das Gericht vernahm anschließend fünf weitere Zeugen, allesamt Arbeitskollegen der beiden Personen. Da aber weiterhin Widersprüche im Raum standen, wurden nun bei einem zweiten Termin drei weitere Arbeitskollegen gehört. Auch danach konnte nach Ansicht der Staatsanwaltschaft abschließend der Tatnachweis nicht geführt werden. Letztlich hätte Aussage gegen Aussage gestanden und sich bei den Einlassungen des mutmaßlichen Opfers Widersprüche ergeben. Deswegen beantragte auch die Anklägerin Freispruch, dem Richter Wolfgang Ott folgte. / hd


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