Die Hepatitis B-Erkrankung eines Feuerwehrmanns kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Dies hat der 2. Senat des Bundessozialgerichts heute entschieden (Aktenzeichen B 2 U 9/21 R). Der Kläger war Mitglied, Wehrführer und Bergretter der Freiwilligen Feuerwehr. Er verrichtete klassische Löschtätigkeiten, versorgte Verkehrsunfallverletzte und rettete Wanderer, Kletterer und Gleitschirmflieger aus unwegsamem Gelände.
Hepatitis B als Berufskrankheit bei Feuerwehrleuten anzuerkennen
Tools
Typographie
- Smaller Small Medium Big Bigger
- Default Helvetica Segoe Georgia Times
- Lese Modus