18 Monate auf Bewährung: 72-Jähriger missbraucht Jugendliche

Blaulicht
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Zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung, ist ein 72-Jähriger wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen verurteilt worden. Der Mann aus einer Gemeinde im nordöstlichen Teil des Altkreises Gelnhausen wird für diese Zeit einem Bewährungshelfer unterstellt. Der Verurteilte hatte vor dem Schöffengericht Gelnhausen unter Vorsitz von Richter Andreas Weiß die gegen ihn erhobenen Vorwürfe eingeräumt.



Damit blieb dem Opfer aus dem Wetteraukreis eine umfassende Aussage zum Tatgeschehen vor Gericht erspart.

Die Vorfälle liegen teilweise schon über vier Jahre zurück. Damals war das Mädchen erst 14 Jahre alt. Der Angeklagte zählte zum Bekanntenkreis ihrer Eltern. Als die Jugendliche dann einen Praktikumsplatz benötigte, zeigte er sich hilfsbereit und besorgte einen solchen an seinem Wohnort. So sparte sie sich die Anfahrt und konnte bei ihm übernachten.

Im Tatzeitraum vom 24. Februar 2019 bis 26. November 2020 kam es dann in seiner Wohnung zu diversen Übergriffen. Laut Anklage machte er beispielsweise in vier Fällen Bilder von ihrem nackten Brust- und Schambereich.

In zwei Fällen drang er mit einem Finger in ihre Vagina ein. Einmal masturbierte er in ihrer Gegenwart bis zum Samenerguss. In weiteren vier Fällen berührte er das Mädchen im Intimbereich. Schließlich habe er ihr die Nacktbilder, die er anfangs von ihr gemacht hatte, schicken wollen. Tatsächlich sendete er sie an den Vater der Geschädigten, was das Gericht als Verbreitung von Jugendpornografie wertete.

Zwischendurch stand noch die Frage im Raum, ob es auch zu Geschlechtsverkehr zwischen beiden gekommen war. Dieser Verdacht ließ sich jedoch anhand der Aussagen nicht erhärten. Nach dem umfassenden Geständnis des Angeklagten musste die heute 18-Jährige nicht zu den Taten gehört werden. Das Gericht befragte sie allerdings zu möglichen Folgen des sexuellen Missbrauchs. Nach ihrer Einlassung sei es in der Folge nicht zu gravierenden Traumata gekommen, obwohl sie keine Therapie zur Aufarbeitung der Taten gemacht hatte.

Nach Ansicht des Gerichts war das Mädchen mit ihren 14 Jahren seinerzeit im sexuellen Bereich noch unbedarft. Der Angeklagte nutzte hier das Machtgefälle für seine Taten aus. Der 72-Jährige ist nach Erkenntnissen des Gerichts bereits umfangreich vorbestraft. Zuletzt gab es Verurteilungen mit Geldstrafen wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Eine Eintragung aus dem Jahr 1994 gibt es wegen „Beleidigung auf sexueller Basis“. Ansonsten war er in diesem Bereich und auch wegen pädophiler Neigungen bislang nicht auffällig. Das Urteil wurde von allen Seiten umgehend angenommen und damit rechtskräftig. / hd


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