Durch Zahlung des geforderten Geldbetrages konnte die Vollstreckung des Haftbefehles verhindert werden.
Gegen Mittag wurde ein 35-jähriger Taxifahrer auf der Bundesstraße 43a in Höhe Klein-Auheim gestoppt, da dieser dem vorausfahrenden Fahrzeug nach Angaben der Beamten zu dicht auffuhr. Grund für das Fahrverhalten des Fahrers dürfte sein Fahrgast gewesen sein, welcher angeblich dringend zu einem Termin musste. Dieses Verkehrsvergehen wird mit 100 Euro Geldbuße sowie einem Punkt in Flensburg geahndet.
Im weiteren Verlauf der Kontrollen fiel den Polizisten gegen 21.20 Uhr ein silberner Golf auf, da dieser mit rasanter Geschwindigkeit auf der Bundesstraße 45 von Hanau in Fahrtrichtung Dieburg fuhr. Auf diesem Abschnitt der Bundestraße sind 80 km/h erlaubt. Mehrere durchgeführte Geschwindigkeitskontrollen zeigten, dass der 34-jährige Hanauer im Durchschnitt etwa 50 km/h zu schnell unterwegs war.
Im weiteren Verlauf der Bundesstraße war die Geschwindigkeit auf 100 Stundenkilometer begrenzt, auf diesem Fahrbahnabschnitt übertrat der Golf-Fahrer die vorgegebene Geschwindigkeit um 73 km/h. Auf den Hanauer dürften nun ein Bußgeld in Höhe von 700 EUR Bußgeld, drei Monaten Fahrverbot sowie zwei Punkten in Flensburg zukommen.
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