Kuriose Polizeikontrolle: 55-Jährige öffnet weder Türen noch Fenster

Blaulicht
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Die Überwachung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit stand am Freitag auf dem Tableau der Verkehrsdirektion des Polizeipräsidiums Südosthessen. In der Zeit zwischen 9 und 13 Uhr postierten sich die auf den Straßenverkehr spezialisierten Beamtinnen und Beamten am Ende der Ausbaustrecke der Bundesstraße 448 und nahmen in einer Tempo-80-Zone den aus Richtung Obertshausen kommenden Verkehr ins Visier ihres Messgerätes.



Von den im Kontrollzeitraum erfassten 2473 Fahrzeugen hielten sich die allermeisten erfreulicherweise an die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit. Lediglich 90 Fahrzeuge (Verstoß-Quote von rund 4 Prozent) passierten die Messstelle schneller als erlaubt. 36 Temposünder erwartet nun ein Bußgeld - acht von ihnen müssen nun sogar mit einem Fahrverbot rechnen, darunter auch eine 19 Jahre alte VW-Fahrerin, welche abzüglich Toleranz mit 138 Stundenkilometern unterwegs war.

Die restlichen 54 Lenkerinnen und Lenker lagen im Verwarnungsgeldbereich.

Eine überaus ungewöhnliche Fahrzeugkontrolle ergab sich dabei im Falle einer 55-jährigen VW-Fahrerin. Nachdem sie aufgrund eines Tempoverstoßes angehalten wurde, wollte sie offenbar der weiteren Überprüfung entgehen, indem sie trotz mehrfacher Aufforderung weder Fenster noch Türen öffnete und sich in ihrem Wagen einschloss. Da die Frau gegenüber den Polizisten einen verwirrten Gesamteindruck erweckte und in dem Moment nicht ausgeschlossen war, dass sie im Falle einer Weiterfahrt sich oder andere gefährden könnte, mussten die Beamten die Beifahrerscheibe zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingeschlagen. Die 55-Jährige wurde anschließend einer Fachklinik überstellt, zudem erfolgte eine Meldung an die Führerscheinstelle.

Neben zu flottem Fahren stellten die Ordnungshüter aber auch Straftaten fest:

So wurde ein Fahrzeug mit ungarischer Zulassung herausgewunken, wo sich im Zuge der Kontrolle herausstellte, dass der Wagen offensichtlich überwiegend im Bundesgebiet betrieben wird. Folge: Da die ausländische Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland keine Gültigkeit entfaltete, wurden gegen den Fahrer und den Halter jeweils ein Verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes nach dem Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

Einen augenscheinlich überladenen 3,5-Tonner mit britischer Zulassung zogen die Verkehrsspezialisten ebenfalls heraus - und sie behielten dahingehend Recht. Das Gefährt brachte es nach einer entsprechenden Messung auf einer Waage auf ein Gesamtgewicht von rund 4,8 Tonnen und war damit mehr als ein Drittel des maximal Erlaubten zu schwer. Hinzu kam, dass der 37 Jahre alte Fahrer die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten hatte und er weder eine Lizenz zum Gütertransport noch eine Umweltplakette vorlegen konnte. Bei ihm wurde deswegen eine Sicherheitsleistung In Höhe von mehreren hundert Euro erhoben.

Aber auch offenkundigen Unmut über die Kontrollaktion bekamen die Beamten zu spüren: Einen 25-jährigen Beifahrer eines vorbeifahrenden Kleintransporters beanzeigten die Beamten wegen des Verdachts der Beleidigung, nachdem er den am Messgerät stehenden Uniformierten lautstark unflätige Worte über das geöffnete Fenster zugerufen hatte und der Renault infolgedessen ebenfalls in die Kontrollstelle fahren musste.


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