Polizei hebt kriminelle Internet-Plattform "Crimemarket" aus

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Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) - sowie die Polizeipräsidien Frankfurt am Main, Mittel-, Ost-, Südost- und Westhessen haben sich am Großeinsatz am Donnerstag gegen Nutzer der kriminellen Handelsplattform im Internet CRIMEMARKET beteiligt. Der Einsatz in Hessen wurde durch das Hessische Landeskriminalamt (HLKA) koordiniert.



Bei CRIMEMARKET handelte es sich um eine deutschsprachige Internetplattform, über die unter anderem Dienstleistungen zur Durchführung von Betrug, Computerbetrug und Geldwäsche angeboten sowie ausgespähte Daten veräußert wurden. Daneben wurden über die Plattform auch illegale Waren wie Betäubungsmittel, Fälschungsgüter und Waffen gehandelt. CRIMEMARKET war sowohl über das Darknet als auch über das Internet erreichbar und verfügte zur Vereinfachung der Zahlungsvorgänge mittels Kryptowährungen wie Bitcoin über einen Treuhanddienst.

Im Rahmen des durch die Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW) der Staatsanwaltschaft Köln und das Polizeipräsidium Düsseldorf koordinierten Großeinsatzes wurden am gestern, 29.02., bundesweit knapp 100 Objekte durchsucht und polizeiliche Maßnahmen wie Sicherstellungen und Vernehmungen bei einer Vielzahl von Nutzern der Handelsplattform CRIMEMARKET durchgeführt.

Die polizeilichen Maßnahmen in Hessen richteten sich insgesamt gegen sechs Beschuldigte. Dabei handelt es sich um sechs Männer im Alter von 25 bis 39 Jahren aus Frankfurt am Main, dem Lahn-Dill-Kreis, dem Main-Kinzig-Kreis, dem Wetteraukreis sowie den Landkreisen Limburg-Weilburg und Hersfeld-Rotenburg.

Gegen einzelne Beschuldigten wird unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs bzw. des Computerbetrugs gemäß §§ 263, 263a Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit betrügerischen Online-Angeboten und dem Missbrauch von Online-Zahlungssystemen sowie wegen des Verdacht der Geldwäsche gemäß § 261 Strafgesetzbuch im Zusammenhang mit der Verschleierung betrügerisch erlangter Gelder ermittelt. Auch besteht der Verdacht der Datenhehlerei nach § 202d Strafgesetzbuch durch den Ankauf ausgespähter Zugangsdaten sowie der Hehlerei gemäß § 259 Strafgesetzbuch durch den Ankauf betrügerisch erlangter Elektronikgeräte. Gegen andere Beschuldigte besteht u.a. der Verdacht des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln gemäß § 29a Betäubungsmittelgesetz. Gegen einen Beschuldigten besteht zudem der Verdacht der Beihilfe gemäß § 27 Strafgesetzbuch zu den vorgenannten Straftaten durch das Erstellen professioneller Werbebanner und Logos für den gewerbsmäßigen Verkauf der illegalen Dienstleitungen und Waren.

In den durch die ZIT geleiteten Ermittlungsverfahren wurden durch Beamte der Polizeipräsidien eine Vielzahl von internetfähigen Geräten und Datenträgern sowie Betäubungsmittel sichergestellt. Die Ermittlungen sowie die Auswertungen der sichergestellten Speichermedien dauern an.


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