Vater und Sohn verurteilt: Rind „quälerisch misshandelt“

Blaulicht
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Wegen der „quälerischen Misshandlung eines Wirbeltieres“ sind zwei Männer aus dem Altkreis Gelnhausen vor dem Amtsgericht Gelnhausen zu Geldstrafen in unterschiedlicher Höhe verurteilt worden. Der 29-jährige Sohn, ein Nebenerwerbs-Landwirt, muss 1.500 Euro (50 Tagessätze zu jeweils 30 Euro) an die Staatskasse bezahlen, sein 72-jähriger Vater, Rentner und nur Mitbetreuer in dem Betrieb des Sohnes, 400 Euro (40 mal 10 Euro).



Nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Hanau trat bei einem Rind der Familie, das auf einer Weide lebte, im August 2021 plötzlich starker Durchfall auf. Die Angeklagten schalteten daraufhin einen Tierarzt ein, der dem Tier ein Medikament verabreichte. Das zeigte allerdings nicht die gewünschte Wirkung. In der Folge lag der Vierbeiner laut Anklagebehörde nur noch auf der Wiese, konnte nicht mehr aufstehen. Essen und Trinken war für es angeblich unerreichbar. Schließlich magerte es bis auf die Knochen ab und musste Mitte September von einem Tierarzt von seinen Leiden erlöst werden.

Die beiden Verteidiger der Angeklagten räumten im Namen ihrer Mandanten Fehler bei der Haltung des Tieres ein. Wenngleich ein Arzt Anfang September noch einmal auf Initiative der Landwirte nach der Kuh geschaut und ein weiteres Medikament verabreicht habe, seien Versäumnisse nicht zu leugnen. Die Angeklagten hätten sich insgesamt engmaschiger um das Tier kümmern müssen, um ihm Leiden zu ersparen. Fachleute hatten den Kadaver untersucht und eine „hochgradige Abmagerung“ festgestellt.

Vater und Sohn zeigten sich vor Gericht reuig. Ihr Verhalten tue ihnen rückblickend leid. Und das Strafverfahren belaste sie. Die Verteidiger wiesen auch darauf hin, dass die Angeklagten nicht aktiv das Tier misshandelt hätten, sondern durch Unterlassen. Sie forderten ebenfalls Geldstrafen, die allerdings niedriger lagen. Über dem Urteil lagen die Strafforderungen des Vertreters der Staatsanwaltschaft in Höhe von 2800 und 500 Euro. Bei den beiden erfahrenen Tierhaltern hätten schon im Vorfeld „die Alarmglocken schrillen sollen“, konstatierte der Vertreter der Anklage.

Richter Wolfgang Ott betonte, die Geldstrafen bewegten sich „am alleruntersten Ende“ des möglichen Strafrahmens. Von einem Tierhalteverbot gegen die beiden Männer sah er ab. So ein Vorfall dürfe allerdings nicht noch einmal passieren, fand er klare Worte. / hd 


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2