Das Amtsgericht Hanau hat entschieden, dass einer Mieterin von Wohnraum fristlos gekündigt werden kann, wenn diese – dort zweimal – die Vermieterin mit Wasser überschüttet (Amtsgericht Hanau, Beschluss vom 19.02.2024, Aktenzeichen 34 C 92/23). Die Vermieterin hatte die Mieterin vor dem Amtsgericht auf Räumung der Wohnung verklagt, weil diese sie zwei Mal mit Wasser übergossen habe. Unstreitig zwischen den Parteien war zwar, dass die Mieterin jeweils einen Eimer Wasser aus dem Fenster in den Hof gegossen habe, als sich die Vermieterin in diesem befand.
Kündigungsgrund: Hanauer Vermieterin mit Wasser überschüttet
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