Geht man von der Anzahl der Verhandlungen vor dem Amtsgericht der Barbarossastadt aus, dann werden in einem bestimmten Einkaufsmarkt im Altkreis Gelnhausen offenbar besonders häufig Straftaten verübt. Jetzt war dieses Geschäft jedenfalls wieder Thema, als sich ein 32-Jähriger wegen Diebstahls verantworten musste. Am 18. April vergangenen Jahres hatte der Mann aus Büdingen am Nachmittag lange Finger gemacht.
Vier Computerspiele im Wert von fast 300 Euro hatte er aus dem Verkaufsregel entnommen und unter seiner Jacke verborgen. So wollte er, ohne zu bezahlen, den Markt verlassen. Doch das kriminelle Tun flog auf. Bei einer Leibesvisitation fand sich bei ihm auch noch ein gefährliches Einhandmesser.
Sein Verteidiger räumte die Vorwürfe vor Gericht sämtlich ein. Für das Mitführen des gefährlichen Gegenstandes hatte er eine eigentümliche Erklärung. Der Angeklagte sei in einem Industrieunternehmen in der Qualitätsprüfung tätig. Da er dabei für Testzwecke regelmäßig heißes Material schneiden müsse, sei ein einfaches Plastikmesser nicht geeignet. Für diesen Zweck habe er sich das Einhandmesser zugelegt, hatte es versehentlich nicht in der Firma gelassen, sondern bei der Klautour dabei.
Der Angeklagte selbst erklärte sein tiefes Bedauern über die Tat. Er habe die Spiele für den Eigenbedarf einsetzen wollen. Da hegte Richter Wolfgang Ott gewisse Zweifel, schließlich handelte es sich um vier selbe Spiele. Da könne man auf die Idee kommen, dass er gewerbsmäßig handelte und das Stehlgut weiter veräußern wollte, mutmaßte der Vorsitzende. Der 32-Jährige ist bei der Justiz kein Unbekannter und schon zweimal wegen Vermögensdelikten aktenkundig. So wurde er erst vor kurzem in einem Fall wegen Betrugs und in einem anderen Fall wegen Diebstahls verurteilt.
Richter Ott missfiel die hohe Rückfall-Geschwindigkeit. Nur zwei Wochen nach dem Diebstahls-Urteil sei er im vorliegenden Fall wieder rückfällig geworden. Er verhängte daher eine Freiheitsstrafe von neun Monaten, die allerdings auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Das sei „der unterste Rand“ dessen, was der gesetzliche Strafrahmen vorsehe. Außerdem muss der Verurteilte 500 Euro in Raten an den Tierschutzverein Gelnhausen bezahlen. Die Staatsanwältin hatte zehn Monate und 1000 Euro gefordert, der Verteidiger die Sanktion in das Ermessen des Gerichts gestellt.
Mit der Urteilsverkündung wurde auch ein bestehender Haftbefehl gegen den Büdinger aufgehoben. Der war ausgestellt worden, weil er bei einem vorangegangenen Gerichtstermin nicht erschienen war. Zwischenzeitlich hatte ihn die Polizei aufgegriffen. Anschließend war der Haftbefehl nur gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt worden. hd