Absperrung ignoriert: 86-Jähriger greift Feuerwehrleute bei Prozession an

Blaulicht

Die Wehrleute aus einem kleinen Dorf im Spessart sollten an Christi Himmelfahrt in ihrer Freizeit ehrenamtlich die örtliche Prozession absichern. Doch wegen eines offensichtlich uneinsichtigen Autofahrers verlief der Einsatz anders als gedacht. Der 86-Jährige wollte just am Vormittag des 29. Mai dieses Jahres die Straße dort passieren, wo die Prozession vorbeiführen sollte und deswegen bereits gesperrt war.

Autohaus Koch
Kreiswerke Main-Kinzig

Ein 44-jähriges Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr verwehrte ihm daher die Durchfahrt. Er solle mit seinem Auto stehen bleiben und abwarten, bat sie ihn.

Das wollte der Rentner nicht. In Schrittgeschwindigkeit ließ er seinen Wagen weiterrollen, auf die Helferin zu. Doch die ging nicht zur Seite. Erst als das Auto leicht das rechte Knie der Frau berührte, blieb der 86-Jährige stehen, war es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft festgehalten. Der wenige Meter entfernt stehende 38-jährige Vorgesetzte der Frau bekam den Zwischenfall mit, eilte herbei und suchte das Gespräch.

Für den betagten Herrn kein Grund einzulenken. Stattdessen legte er verbal nach. „Ihr seid doch bekloppt“ und „Ihr sei doch alle bescheuert“ rief er ihnen entgegen. Und den Feuerwehrmann betitelte er gar als „Arschloch“. Im Wesentlichen räumte der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte die Vorwürfe vor dem Amtsgericht Gelnhausen ein. Allerdings war seiner Meinung nach die Prozession noch nicht gestartet. Deswegen mochte er nicht verstehen, warum er die Straße nicht passieren durfte. Er habe die Frau auch nicht verletzt oder ihr gar Schmerzen zugefügt. Das Ausrufen des Schimpfworts bedauerte er und bat um Entschuldigung. Die ganze Situation habe ihn halt erbost.

Die beiden Wehrleute betonten im Zeugenstand übereinstimmend, dass die Prozession sehr wohl schon gestartet war. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau und Richterin König vermissten ein ehrliches Unrechtsbewusstsein bei dem Angeklagten. Mehr noch: Beide kritisierten auch den mangelnden Respekt vor dem Ehrenamt.

Letztlich verurteilte die Vorsitzende den Angeklagten wegen versuchter Körperverletzung, versuchter Nötigung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 5.200 Euro (80 Tagesätze zu jeweils 65 Euro). Von einem Fahrverbot sah sie ab. Das hatte der Ankläger in einer Dauer von zwei Monaten gefordert, außerdem eine Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro. / hd


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