Wegen der Misshandlung von Schutzbefohlenen sowie Freiheitsberaubung ist eine 35-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten verurteilt worden. Allerdings setzte das Amtsgericht Gelnhausen unter Vorsitz von Richterin Petra Ockert die Strafe auf drei Jahre zur Bewährung aus. Die Gelnhäuserin wird einer Bewährungshelferin unterstellt und muss für neun Monate regelmäßig jede Woche 15 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Außerdem wurde sie verpflichtet, regelmäßig einen Deutschkurs zu besuchen.
Die junge Mutter hatte am Nachmittag des 3. Mai 2023 ihren dreijährigen Sohn schwer misshandelt. Wegen seines Benehmens rastete sie völlig aus, schlug und trat nach ihm. Dabei attackierte sie ihn auch derart fest mit einem Hausschuh im Gesicht, dass die Sohle Abdrücke auf der Stirn hinterließ. Außerdem erlitt der Spross ein Schädeltrauma. Im Krankenhaus wurden auch Hämatome älteren Datums festgestellt.
Nach der körperlichen Attacke ließ sie den Dreijährigen in seinem Zustand allein in dem Zimmer zurück, weil sie mit einem anderen Kleinkind in einem Lebensmittelgeschäft einkaufen ging. Die Tür der Unterkunft hatte sie in dieser Zeit von außen verschlossen. Ihr Verteidiger räumte die Vorwürfe sofort umfassend ein. Es stimme so. Die Angeklagte wisse nicht mehr, warum sie sich so verhalten hat. Die 35-Jährige sei alleinerziehend und mit der Erziehung komplett überfordert: „Sie ist einfach ausgerastet.“ Nach der Tat sind ihr die Kinder vom Jugendamt weggenommen worden. Sie persönlich bekomme Hilfe zum Leben. Der Anwalt bezweifelte, ob die Abdrücke im Gesicht tatsächlich von dem Hausschuh stammten oder nicht vielleicht von einem Sturz. Bei dem Vorfall hatte sie 0,71 Promille Alkohol im Blut, stellte die Polizei fest. Ihre Steuerungsfähigkeit sei dadurch aber nicht beeinflusst gewesen, resümieret ein Gutachter.
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft befasste sich vor Gericht genauer mit dem allgemeinen Lebenswandel der Frau und stellte zahlreiche Nachfragen. Dabei kristallisierte sich heraus, dass die Angeklagte mit dem normalen Alltag schnell überfordert ist. Einen Deutschkurs habe sie zwar mal besucht, jedoch ohne Abschluss beendet. Deswegen musste ihr der Verlauf der Gerichtsverhandlung komplett von einer Dolmetscherin übersetzt werden, obwohl sie schon einige Jahre hier im Land lebt. Dem Alkohol würde sie gegenwärtig entsagen, betonte ihr Anwalt.
Die Anklägerin zog ein ernüchterndes Fazit: Die Angeklagte habe ihr Kind regelrecht „malträtiert“, so dass der Dreijährige ganz erhebliche Verletzungen davongetragen habe. Sie verlangte von der 35-Jährigen, dass sie sich künftig „besser ins Zeug lege“. „Ich erwarte, dass sie sich anstrengen und mitmachen“, forderte sie. Die gemeinnützige Arbeit solle auch dazu dienen, endlich die deutsche Sprache zu lernen.
Richterin Petra Ockert sprach von einer „außergewöhnlich brutalen Handlung“. Bei aller Überforderung dürfe ein Kinder nicht geschlagen werden, da dieses vollkommen wehrlos sei. Die 35-Jährige entschuldigte sich in ihrem Schlusswort unter Tränen: „Ich kann mir das nicht verzeihen.“ / hd
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