Wegen Untreue ist eine 33-Jährige vor dem Schöffengericht Gelnhausen unter Vorsitz von Richter Andreas Weiß zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung hatten in ihren Plädoyers jeweils eine etwas höhere Strafe nämlich ein Jahr und zehn Monate gefordert. Die Strafe wurde für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Außerdem wird die Mutter in dieser Zeit einer Bewährungshelferin unterstellt. Und sie wurde verpflichtet den von ihr angerichteten Schaden in Höhe von über 21000 Euro zurückzuzahlen.
Die 33-Jährige war im Vorstand eines Kindergartens im Altkreis Gelnhausen tätig. Dabei gehörte es auch zu ihren Pflichten, die Geldbeiträge für die dort betreuten Jungen und Mädchen einzuziehen. Dies geschah mittels Bankeinzug. Mit einem Trick gelang es ihr nach Erkenntnis des Gerichts, die Beitragszahlungen ihrer eigenen Kinder allerdings zu unterlassen.
Vor Gericht legte die Frau dazu ein umfassendes Geständnis ab und räumte die insgesamt über 30 Fälle von Untreue im Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2024 ein. Als Grund für die Verfehlungen stellten sich große finanzielle Probleme aufgrund eines privaten Schicksalsschlages heraus. Als der Schwindel durch einen Zufall aufflog, wurde ihr fristlos die Arbeitsstelle gekündigt. Schon vor diesen Taten war sie bereits anderweitig wegen Fällen von Diebstählen rechtskräftig verurteilt worden. Mittlerweile hat die Frau einen anderen Arbeitsplatz gefunden. / hd
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