Die Fallzahlen im Bereich der Rohheitsdelikte sind im Jahr 2025 im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen um 11,5 % auf insgesamt 7.382 Fälle gestiegen (+ 762 Fälle). Mit einer Aufklärungsquote von 89,7 % konnten nahezu neun von zehn Straftaten aufgeklärt werden. Der Deliktsbereich Raub und räuberische Erpressung entwickelte sich hingegen rückläufig. Die Zahl der registrierten Fälle sank um 11 Straftaten auf insgesamt 322 Fälle im Jahr 2025 (− 3,3 %).
Bei den Körperverletzungsdelikten machen die vorsätzlichen (leichten) Körperverletzungen den größten Anteil aus (2.982 Fälle, Aufklärungsquote 94,1 %). Sie stellen mit 69,9 % etwas mehr als zwei Drittel aller Körperverletzungsdelikte. Diese stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 9,2 %. Mit einem Anstieg von 12,1 % (138 Fälle) auf insgesamt 1.283 Straftaten, machten die gefährliche und schwere Körperverletzung einen großen Anteil des Fallanstieges der Rohheitsdelikte aus. Die Aufklärungsquote hier lag bei 85,6 %. Über die Hälfte der gefährlichen Körperverletzungen sind im öffentlichen Raum passiert (656 Fälle).
Ein Anstieg der gefährlichen Körperverletzungen im öffentlichen Raum war auch in der Stadt Hanau festzustellen. Mitte des vergangenen Jahres kam es dort vermehrt zu körperlichen Auseinandersetzungen auf Straßen, Wegen und Plätzen. Die Polizei reagierte umgehend mit verstärkter Präsenz und intensiven Kontrollen. Dabei wurden neben Kräften des Polizeipräsidiums Südosthessen auch Einsatzkräfte des Hessischen Polizeipräsidiums Einsatz sowie die Stadtpolizei Hanau eingebunden. Durch die Auswertung von Videoschutzanlagen und intensive Ermittlungen konnten bereits mehrere Tatverdächtige ermittelt werden. Dieser schnelle Ermittlungserfolg kann ebenfalls eine abschreckende Wirkung auf andere Beteiligte haben. Darüber hinaus führte die Stadt Hanau zum 1. August 2025 eine Waffenverbotszone in Teilen der Innenstadt ein. Eine solche Zone ermöglicht Polizei und kommunalen Ordnungsbehörden in festgelegten Bereichen anlasslose Kontrollmaßnahmen, von denen zugleich eine präventive Wirkung ausgeht.
Auch infolge der erhöhten Präsenz und des gestiegenen Kontrolldrucks gingen die Fallzahlen der Körperverletzungsdelikte im öffentlichen Raum zumindest bis zum Jahresende 2025 wieder zurück.
Zunehmend ist festzustellen, dass Täter Reizstoffsprühgeräte, insbesondere Pfefferspray oder sogenannte Pfefferpistolen, einsetzen. Hier stieg die Zahl der registrierten Fälle im Bereich des Polizeipräsidiums Südosthessen von 80 im Jahr 2024 auf 102 im Jahr 2025. Der Besitz und das Mitführen solcher Reizstoffgeräte, etwa von als Tierabwehrspray gekennzeichnetem Pfefferspray, unterliegt vergleichsweise geringen rechtlichen Einschränkungen, was ihre Verfügbarkeit begünstigt.


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