Staatsanwaltschaft Hanau: Brisanter Informationsaustausch zu Brandstiftung in Wächtersbach

Blaulicht

Dienstgeheimnisse sollen die zwei Frauen aus der Region nach Ansicht von Richterin König nicht verraten haben, allerdings so genannte "Privatgeheimnisse". Deswegen sprach sie am zweiten Verhandlungstag die beiden 44-Jährigen wegen des ersten Anklagepunktes frei, im zweiten Fall verhängte sie Urteile. Gegen die eine sprach sie wegen der Verletzung von Privatgeheimnissen eine Geldstrafe von 3.600 Euro (60 Tagesätze zu jeweils 60 Euro) aus, gegen die andere wegen Anstiftung zur Verletzung von Privatgeheimnissen 3.500 Euro (70 Tagessätze zu 50 Euro). 

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Die beiden 44 Jahre alten Verurteilten arbeitete früher bei den Staatsanwaltschaften in Hanau und Fulda. Da sich beide privat kannten, tauschten sie offenbar dienstliche Informationen aus. Angeklagt waren in diesem Zusammenhang vier Fälle, zu denen die beiden Frauen juristische Details chatteten, weil offenbar eine von ihnen einen persönlichen Bezug im Umfeld zu den Fällen hatte.

Besonders brisant war der Informationsaustausch zu einer mutmaßlichen Brandstiftung an Weihnachten 2023 in einem Stadtteil von Wächtersbach. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang wurden von den Ermittlungsbehörden intern mit einer besonderen Geheimhaltungsstufe geführt, weil zunächst von einem rassistisch motivierten Hintergrund ausgegangen wurde. Später stellte sich heraus, dass es um einen mutmaßlichen Versicherungsbetrug der Besitzer ging (wir berichteten).

Hochkarätig waren die Zeugen, die am ersten Verhandlungstag gehört wurden. Dies war zum einen Staatsanwalt Joachim Lehnertz, zum anderen die Leitende Oberstaatsanwältin bei der Staatsanwaltschaft Hanau, Annette von Schmiedeberg. Auch für Richterin König war dieser Fall „nicht normal“, räumte sie in ihrer Urteilsbegründung ein. Sehr eindeutig sei, dass personenbezogene Daten in insgesamt vier Fällen weitergegeben wurden, die der Verschwiegenheit unterlegen hätten, woran sich besonders Justizbedienstete zu halten hätten. Beide hätten vorsätzlich gehandelt.

Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Vorsitzende positiv das bislang straffreie Leben der beiden Frauen und den beruflichen Ansehensverlust mit der Anklage vor Gericht. Die eine habe den freundschaftlichen Kontakt zu der anderen ausgenutzt, um an Informationen heranzukommen. Trotz des Verrats von Privatgeheimnissen sah die Richterin keine Belege für den Verrat wichtiger Dienstgeheimnisse. Dafür hätte der Gesetzgeber hohe Hürden angesetzt. In diesem Fall hätte durch das Handeln eine konkrete Gefährdung wichtiger öffentlicher Interessen vorliegen müssen, wofür sie keine Belege fand.

Selbst im Fall der Brandstiftung in Wächtersbach hätten die Ermittlungsbehörden sich zwar nach Bekanntwerden der Vorwürfe gegen die beiden Frauen im Nachgang beraten müssen. Die geplante Durchsuchungsaktion bei Verdächtigen sowie die Vollstreckung von Haftbefehlen seien jedoch nicht gefährdet gewesen. Insofern habe der Fall auch für die Staatsanwaltschaft nach außen hin keinen Ansehensverlust bedeutet.     

Dr. Frederik Buß, der als Vertreter der in diesem Fall neutralen Staatsanwaltschaft Marburg die Anklage vertrat, hatte am ersten Prozesstag in seinem Plädoyer den Vorwurf der Verletzung von Dienstgeheimnissen als erwiesen angesehen. Er forderte Geldstrafen von 14.400 beziehungsweise 12.000 Euro. Ganz anders die Sichtweise der Verteidigung: Ein Anwalt forderte für seine Mandantin Freispruch. Bei der zweiten Angeklagten war auf Verteidigerseite lediglich die Rede von einem „Kaffeklatsch“ der beiden Damen. / hd


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