Prozessauftakt im Landgericht Hanau: Trio wegen Erpressung nach Sexualkontakten angeklagt

Blaulicht

Erpressungen nach Verabredungen zu Sexualkontakten wird einem Mann im Landgericht Hanau vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft Hanau hat Anklage Diebstahl, räuberischer Erpressung und erpresserischem Menschenraub erhoben. Prozessauftakt vor der 2. Große Jugendkammer ist am Montag, 18. Mai, um 13 Uhr in Saal A 216. Fortsetzungstermine sind für 20.05.2026 (13:00 Uhr), 01.06.2026 (9:00 Uhr), 08.06.2026 (13:00 Uhr), 19.06.2026, 09.07.2026, 10.07.2026, 21.07.2026 und 22.07.2026, jeweils 9 Uhr, in Saal A2 115 anberaumt.

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Die Staatsanwaltschaft Hanau wirft den insgesamt drei in den Jahren 2000, 2003 und 2006 in Frankfurt am Main beziehungsweise Freiburg im Breisgau geborenen Angeklagten deutscher Staatsangehörigkeit, zwei Frauen und einem Mann, darunter einer Heranwachsenden, mit ihrer Anklageschrift vor, in der Zeit vom 25.03.2025 bis 15.05.2025 in Hanau und anderenorts mehrere Erpressungshandlungen zur Erlangung von Vermögenswerten begangen zu haben. So sollen die beiden weiblichen Angeklagten sich nach vorheriger Kontaktaufnahme über eine Internetplattform mit einem Geschädigten zu entgeltlichen sexuellen Handlungen in der Wohnung einer Angeklagten verabredet haben. Während deren Durchführung soll ein Handyvideo von dem Geschehen angefertigt worden sein, und der Angeklagte außerdem 50 Euro Bargeld sowie die Sonnenbrille des Geschädigten entwendet haben. Als der Geschädigte die Wegnahme bemerkt und eine Rückgabe verlangt haben soll, sollen die Angeklagten ihm mit einer Veröffentlichung des Videos gedroht und weiteres Bargeld von ihm gefordert haben.

Circa eine Woche später soll eine der Angeklagten sich am Nachmittag wiederum unter dem Vorwand eines Treffens zu entgeltlichen sexuellen Handlungen mit einem weiteren Geschädigten verabredet haben und mit diesem zunächst spazieren gegangen sein. Planmäßig soll der Angeklagte dazugestoßen sein und unter Bedrohung mit einem Küchenmesser mit circa 20 Zentimeter langer Klinge den Geschädigten gezwungen haben, mittels seines Mobiltelefons eine Überweisung von 2.500 Euro auf das Konto des Angeklagten zu dulden. Unter Aufrechterhaltung der Drohkulisse mit dem Messer sollen die Angeklagten den Geschädigten weiterhin gezwungen haben, in dessen Pkw bis zum Abend mit ihnen herumzufahren und dabei an einem Geldautomaten einen Betrag n Höhe von 200 Euro abzuheben sowie eine weitere Überweisung in Höhe von 800 Euro auf das Konto des Angeklagten vorzunehmen, bevor der Geschädigte an seiner Wohnanschrift abgesetzt und sein Fahrzeug nach weiterer Benutzung durch die Angeklagten mit laufendem Motor auf dem Gelände eines Hotels stehen gelassen worden sein soll.

Etwa einen Monat später soll eine der weiblichen Angeklagten erneut als „Lockvogel“ für die Vereinbarung eines entgeltlichen Treffens zu sexuellen Handlungen agiert haben. Beim Eintreffen des Geschädigten soll der Angeklagte ihm damit gedroht haben, dass er zusammengeschlagen werde, weil er sich mit der minderjährigen Schwester des Angeklagten verabredet habe; zudem soll der Angeklagte dem Geschädigten ein Küchenmesser mit ca. 20 Zentimeter Klingenlänge vorgehalten und ihn zur Herausgabe von Bargeld und Wertsachen aufgefordert haben. Sodann soll der Angeklagte den Geschädigten gezwungen haben, in dessen Auto mit ihm zu fahren, um eine Bank zu erreichen und Geld vom Konto des Geschädigten abzuheben. Beim Aussteigen soll es dem Geschädigten gelungen sein, zurück ins Auto zu springen, den Angeklagten auszusperren und wegzufahren.

Schließlich soll ein weiterer Geschädigter unter dem Vorwand eines Fetisch-Treffens in die Wohnung einer der weiblichen Angeklagten gelockt und ihm vorgegeben worden sein, sich bis auf seine Unterhose auszuziehen. Sodann soll der Angeklagte dem Geschädigten gedroht haben, ihn zu verprügeln und ihm die Zähne auszuschlagen, wenn er ihm nicht sein Handy übergebe und eine Überweisung von seinem Konto in Höhe von 500 Euro zugunsten der Angeklagten dulde; dabei sollen die Angeklagten den Geschädigten circa zwei Stunden lang gefangen gehalten haben.


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