Zwei Festnahmen nach irrer Verfolgungsjagd auf der A66

Blaulicht

Eine aufmerksame Funkstreife der Polizeistation Gelnhausen bemerkte am Freitag, 15. Juni 2012, gegen 22.20 Uhr einen PKW Opel Astra auf der BAB A 66 in Höhe Gründau-Lieblos mit Fahrtrichtung Frankfurt. Bei einer routinemäßigen Überprüfung stellte sich heraus, dass die angebrachten amtlichen Kennzeichen am Vortag entwendet wurden. Um den Sachverhalt weiter aufzuhellen, sollte das Fahrzeug angehalten werden.

VORSPRUNG - Anruf genuegt

Auf entsprechende Zeichen reagierte der Fahrer jedoch nicht, sondern flüchtete mit hoher Geschwindigkeit. Die Streife nahm die Verfolgung auf und die Fahrt ging über die Ausfahrt Erlensee auf die B 8 in Fahrtrichtung Erlensee. Sodann bog der PKW auf die L 3193, John-F.-Kennedy- Straße und benutzte dabei die baulich getrennte Gegenfahrbahn bis zum Kreisel und fuhr dann die gleiche Strecke zurück. Zwischenzeitlich hatte sich eine Streife der Polizeistation Hanau I auf der L 3193, Höhe Hanauer Straße, mit eingeschaltetem blauem Rundumlicht positioniert und zwei von drei Fahrstreifen blockiert.

Beim Annähern des Fluchtfahrzeuges verließen die Beamten ihr Fahrzeug. Hierbei fuhr der Fahrer des Opel Astra offensichtlich gezielt auf einen Polizeibeamten zu, der sich nur durch einen Sprint und Sprung in den angrenzenden Grünstreifen in Sicherheit bringen konnte. Das Fluchtfahrzeug, gefolgt von dem Streifenwagen, passierte die künstliche Engstelle mit hoher Geschwindigkeit. Kurz danach, in einer langgezogenen Rechtskurve, kurz vor dem Fliegerhorst, gelang es der Streife durch Überholen und Abdrängen das Fahrzeug zum Anhalten zu bewegen. Dabei kam es zu einer leichten Kollision der Fahrzeuge.

Die beiden Fahrzeuginsassen wurden festgenommen, leisteten dabei jedoch erheblichen körperlichen Widerstand. Es stellte sich nun heraus, dass der Opel Astra auf den 18 Jahre alten Beifahrer, wohnhaft in Neuberg, zugelassen war, jedoch ohne Versicherungsschutz im Straßenverkehr geführt wurde. Der Fahrzeugführer, 22 Jahre alt und wohnhaft in Hasselroth, war, ebenso wie der Beifahrer, der Polizei nicht unbekannt. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen versuchten Totschlages, Straßenverkehrsgefährdung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand, Kennzeichendiebstahl und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz eröffnet. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft werden die beiden Täter heute dem Haftrichter vorgeführt.


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