67 Corona-Fälle in Gemeinschaftsunterkunft

Frankfurt
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In einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Bockenheim sind 65 Bewohner und zwei Mitarbeiterinnen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK), das die Einrichtung betreibt, positiv auf Covid-19 getestet worden.



Die ersten elf Bewohner sind deshalb bereits in ein Appartement-Hotel umgezogen, in dem die Stadt Frankfurt seit April Wohnungslose und Geflüchtete aus Gemeinschaftsunterkünften zur Quarantäne unterbringt. Weitere 52 Personen und ihre Familienmitglieder ziehen am Freitag in ein anderes Appartement-Hotel um, das von der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge kurzfristig akquiriert werden konnte. Die beiden infizierten DRK-Mitarbeiterinnen sind in häuslicher Quarantäne. In der Gemeinschaftsunterkunft selbst hat das Gesundheitsamt zum Schutz der circa 300 bisher nicht infizierten Bewohnerinnen und Bewohnern zusätzliche Vorgaben gemacht. Bis zur Verlegung der Infizierten und deren Kontaktpersonen werden diese von den anderen räumlich getrennt. Zudem ordnete das Gesundheitsamt verstärkte Hygienemaßnahmen wie zum Beispiel das verbindliche Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beim Verlassen des Zimmers an.

Unter den Infizierten hat bisher ein Mann Symptome entwickelt und musste ins Krankenhaus verlegt werden. Ausgehend von diesem Fall hatte das Gesundheitsamt in der vergangenen Woche zunächst die unmittelbaren Kontaktpersonen getestet. Nach dem Vorliegen weiterer positiver Testergebnisse wurden am Sonntag die übrigen Bewohnerinnen und Bewohner und die Beschäftigten vor Ort getestet. Rund 50 Personen, die nicht anwesend waren, werden noch im Nachgang getestet. Für alle Bewohner, die bisher nicht positiv getestet sind und in der Gemeinschaftsunterkunft bleiben, gilt nun eine zweiwöchige Aufenthaltspflicht im Haus unter den Vorgaben des Gesundheitsamtes. Zeitpunkt und Umfang von Folgetestungen hängen vom weiteren Infektionsgeschehen ab.

Gesundheitsdezernent Stefan Majer und Sozialdezernentin Daniela Birkenfeld bedanken sich beim DRK, dem Gesundheitsamt und der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge für das schnelle Handeln und den konstruktiven Umgang mit der Situation: „Hier zeigt sich, dass wir verlässliche und effektive Strukturen geschaffen haben, die sich jetzt bewähren.“

Eine Konsequenz aus den Erfahrungen der vergangenen Tage ist für Stadtrat Majer, dass zur Prävention die Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Gemeinschaftsunterkünften für Wohnungslose und Geflüchtete jetzt vom Gesundheitsamt angeordnet wird. Er sagt: „Wir setzen auf die Einsicht und das Verständnis aller Beteiligten, dass die Maßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Denn wir wissen, dass diese Pandemie nur überwunden wird, wenn wir uns an die Abstandsregeln und die Hygienevorschriften halten sowie eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die Situation zeigt auch, dass wir eben noch nicht zur Normalität übergehen können, wie es für viele gerade den Anschein hat. Gerade gefährdete Gruppen brauche weiterhin unsere besondere Aufmerksamkeit, Fürsorge und Solidarität. Der Virus kennt zudem keine Nationalität und keine Religionszugehörigkeit. Ich möchte noch einmal betonen, dass es so lange keine Normalität geben wird, bis wir einen Impfstoff gegen oder eine Behandlungsmethode bei Covid-19 haben.“

Stadträtin Birkenfeld begrüßt die zusätzlichen Maßnahmen zum Schutz der Bewohner von Gemeinschaftsunterkünften und dem Personal vor Ort. „Die Pandemie stellt uns in Gemeinschaftsunterkünften vor besondere Herausforderungen“, sagt die Sozialdezernentin. Deshalb hatten die Betreiber der Unterkünfte in Abstimmung mit der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge schon vor Beginn der staatlichen Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona damit begonnen, ihr Personal und die Bewohner zu sensibilisieren. „Besuchsverbote, Abstandsregeln und der Einsatz von Mund-Nasen-Masken können ihre Schutzwirkung aber nur entfalten, wenn sie konsequent eingehalten werden“, betont Birkenfeld.

Das DRK hatte in der Gemeinschaftsunterkunft in Bockenheim bereits seit dem 11. März Maßnahmen ergriffen, um Bewohner vor einer möglichen Infektion und der möglichen Ausbreitung in der Unterkunft zu schützen. Dazu zählte die höhere Taktung der Reinigung der sanitären Anlagen und des Küchenbereichs. Gleichzeitig wurde durch Mitarbeiter und Sicherheitspersonal Gruppenbildungen entgegengewirkt und beispielsweise verhindert, dass die Küche von mehreren Personen gleichzeitig genutzt wird.

Seit dem 14. März bestand ein Übernachtungsverbot für Besucher und seit dem 18. März ein generelles Besuchsverbot. Neben den in verschiedenen Sprachen ausgehängten Hygieneregeln des Robert-Koch-Instituts wurden Informationsveranstaltungen abgehalten und mit Bewohnersprechern als Multiplikatoren das Vorgehen und die Notwendigkeit der Maßnahmen besprochen. Des Weiteren verteilte das DRK an die Mitarbeiter sowie die Bewohner Mund- und Nasenschutz.

Das DRK hat die neuen Vorgaben des Gesundheitsamtes für die Gemeinschaftsunterkunft in Bockenheim umgehend umgesetzt. Dierk Dallwitz, Geschäftsführer des Bezirksverbandes Frankfurt, betont: „Unser DRK-interner Krisenstab legt alle Ressourcen und sein Know-how in das Ausbruchsmanagement. Das Testergebnis ist eine Momentaufnahme. Alle persönlichen Schutzvorkehrungen wie Distanz, Hygiene und ein permanenter Mund-Nasen-Schutz müssen strikt eingehalten werden.“

Neben dem eigens installierten Waschbecken zum Händewaschen im Eingangsbereich sind weitere Desinfektionsmittelspender in der Einrichtung installiert worden. Um die Einhaltung der nochmals intensivierten Maßnahmen zu kontrollieren, wurde die Anzahl der Mitarbeitenden des Sicherheitsdienstes erhöht. Die Stadt Frankfurt und das DRK werden das Geschehen weiterhin eng begleiten.


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