Bewährungsstrafe für IS-Mitglied Mustapha B.

Frankfurt
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Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main (OLG) hat am Montag den 26-jährigen Mustapha B. aus Frankfurt am Main wegen Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland „Islamischer Staat“ zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt.



In der an acht Tagen durchgeführten Hauptverhandlung hat der Senat Folgendes festgestellt: Der damals salafistisch eingestellte Angeklagte reiste im Juli 2013 gemeinsam mit fünf anderen jungen Männern nach Syrien, um sich einer islamistischen Gruppierung anzuschließen, die im syrischen Bürgerkrieg insbesondere gegen die Truppen des Regimes des Präsidenten Bashar al-Assad kämpfte. Diese - als „Daula Muhajirin“ bezeichnete – Gruppierung hatte sich im Juni 2013 der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ („IS“) angeschlossen und bildete in einer Militärbasis in der Nähe von Aleppo Freiwillige für den bewaffneten Kampf aus. Der Angeklagte ließ sich vom „IS“ als Kämpfer registrieren und hielt sich für ungefähr einen Monat in der Militärbasis auf. In dieser Zeit nahm er an Übungen zum Schutz vor Angriffen durch Flugzeuge sowie religiösen und kampfbezogenen Gruppengesprächen teil und wirkte am Bau einer Latrine und einer Dusche zur Benutzung für die Gemeinschaft der im Ausbildungslager befindlichen Personen mit.

Dass der Angeklagte während seines Aufenthalts bei der „Daula Muhajirin“ eine Ausbildung zum bewaffneten Kämpfer absolviert oder gar an Kampfhandlungen des „IS“ teilgenommen hätte, hat der Senat nicht feststellen können. Insbesondere deshalb hat der Senat den Angeklagten nicht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung am „IS“, sondern wegen dessen Unterstützung schuldig gesprochen. Da der Angeklagte, der im November 2013 nach Deutschland zurückkehrte, zur Tatzeit erst 20 Jahre alt und seine Entwicklung verzögert war, hat der Senat Jugendstrafrecht angewendet.

Die Aussetzung der Vollstreckung der Jugendstrafe zur Bewährung ist erfolgt, weil der Angeklagte seine frühere islamistische Einstellung aufgegeben und sich aus dem salafistischen Umfeld, das den Boden für die Begehung der Tat bereitet hatte, vollständig gelöst hat. Hinzu kommt, dass sich der Angeklagte seit seiner Rückkehr aus Syrien straffrei geführt, den Realschulabschluss erworben und eine Berufsausbildung absolviert hat und den Erwerb der Fachhochschulreife beabsichtigt. Der Senat hat dem Angeklagten Auflagen und Weisungen erteilt, die diese positive Entwicklung stützen sollen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte, seine Verteidiger und der Generalstaatsanwalt können Revision einlegen, über die der Bundesgerichtshof zu entscheiden hätte.


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