Baptisten-Gottesdienst: Nachverfolgung läuft

Frankfurt
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In Frankfurt haben sich im Rahmen des Gemeindelebens der Evangeliums-Christen-Baptisten-Gemeinde, einer Freikirche mit vor allem russlanddeutschem Hintergrund, insgesamt 49 Personen mit dem COVID-19 Virus infiziert.



Zwei Personen werden derzeit noch stationär behandelt, drei weitere Personen wurden bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen. Von den 49 Frankfurter Infizierten haben 47 COVID-19-typische Symptome entwickelt. Mindestens 56 weitere Infizierte wohnen laut einer Pressemitteilung des hessischen Sozialministeriums vom 24. Mai außerhalb Frankfurts und werden von den dortigen Gesundheitsämtern betreut.

Das Frankfurter Gesundheitsamt sowie die ebenfalls zuständigen Gesundheitsämter im Umland arbeiten seit der Meldung des ersten positiven COVID-19-Befundes aus der Frankfurter Baptisten-Gemeinde am 12. Mai intensiv an der Ermittlung und Information von Kontaktpersonen. Ziel der Kontaktverfolgung ist es, in möglichst kurzer Zeit und umfassend alle Personen zu ermitteln, die zu einer infizierten Person Kontakt hatten. Für alle Kontaktpersonen wurde und wird eine zweiwöchige Quarantäne angeordnet. Darüber hinaus müssen Hygienemaßnahmen eingehalten werden, denn nur so kann eine weitere Verbreitung des Virus verhindert werden.

„Durch das intensive Gemeindeleben und das Zusammenkommen vieler Großfamilien rund um den 10. Mai, den Muttertag, ist es zu einer größeren Zahl von Infektionen in der Baptisten-Gemeinde gekommen. Wichtig ist es nun, dass sich alle Infizierten und Kontaktpersonen an die vom Gesundheitsamt verordneten Quarantänemaßnahmen halten. Dieses Infektionsgeschehen zeigt uns erneut, wie schnell eine Infektion sich ausbreiten kann, wenn viele Menschen auf engem Raum zusammenkommen. Ich appelliere an die Eigenverantwortung von allen, dieses Virus ernst zu nehmen und sich weiterhin an die Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen zu halten“, erklärt Gesundheitsdezernent Stefan Majer am Montag, 25. Mai. „Das Gesundheitsamt ist weiterhin akribisch dabei, alle Kontaktpersonen zu ermitteln und das Infektionsgeschehen zu analysieren. Es wurden Quarantäneauflagen erteilt und die vorgesehenen Beratungsgespräche zu den Auflagen auch mit den Kontaktpersonen aus der Gemeinde und deren Umfeld durchgeführt“, sagt Majer. Für mehrere Kontaktpersonen endet am Montag, 25. Mai, die zweiwöchige Quarantänezeit, allerdings erfolgt in vielen Familien eine weitere Absonderung aufgrund von Folgefällen. Die Gemeinde ist aufgefordert, ihr Hygiene- und Schutzkonzept, das für religiöse Zusammenkünfte verpflichtend ist, dem Gesundheitsamt zuzusenden und darzulegen, wie seine Einhaltung gewährleistet wurde.

Nach der hessischen Landesverordnung vom 28. April gelten für Gottesdienste und religiöse Zusammenkünfte klare Auflagen. So ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten. Gegenstände, wie beispielsweise Kollekten-Körbchen oder Gebets- und Gesangsbücher, dürfen nicht entgegengenommen und anschließend weitergereicht werden. Geeignete Hygienemaßnahmen wie das Aufstellen von Desinfektionsspendern sind sicherzustellen. Zudem müssen die Glaubensgemeinschaften die erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen entsprechend am Versammlungsort gut sichtbar aushängen.

Gesundheitsdezernent Majer regt darüber hinaus an, dass generell und landesweit – wie bei den Gaststätten auch – alle Teilnehmer von religiösen Zusammenkünften namentlich erfasst und diese Listen bei einem Infektionsfall den Gesundheitsämtern zur Verfügung gestellt werden. So verfahren bereits jetzt alle Gemeinden, die den evangelischen Landeskirchen und Bistümern in Hessen angeschlossen sind, allerdings auf freiwilliger Basis. Laut Majer „sehen wir in dem vorliegenden Fall, wie kompliziert die Nachverfolgung ist, wenn die Anwesenden erst mühsam recherchiert werden müssen. Dabei geht viel wertvolle Zeit verloren. Eine einheitliche Richtlinie von Seiten des Landes würde eine schnelle und effiziente Nachverfolgung der Kontakte ermöglichen.“


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