Oberlandesgericht: "Rechtsstaat funktioniert"

Frankfurt
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„Die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Verfahrenserledigungen beim Oberlandesgericht Frankfurt tendieren inzwischen gegen Null.



Die Zahl der Verfahrenserledigungen lag im Juni in allen Bereichen in etwa so hoch wie im Januar oder Februar. Das Oberlandesgericht ist also wieder in vollem Umfang handlungsfähig. Die coronabedingte Delle bei den Verfahrenserledigungen von März bis Mai ist überwunden. Der Sitzungsbetrieb läuft auch unter Corona-Bedingungen wieder reibungslos. Zusätzlich werden die Möglichkeiten der Zuschaltung von Verfahrensbeteiligten über Video und des schriftlichen Verfahrens verstärkt genutzt“, erklärte OLG-Präsident Roman Poseck heute anlässlich der Vorstellung der Halbjahresbilanz für das Oberlandesgericht in Frankfurt.

Im Juni haben die 29 Zivilsenate in Frankfurt, Darmstadt und Kassel insgesamt 503 Zivilverfahren erledigt. Im Januar lag die Zahl der Verfahrenserledigungen bei 536; im Februar bei 517. Infolge der coronabedingten Einschränkungen, vor allem des Sitzungsbetriebes, waren die Erledigungen in den Monaten März (456), April (398) und Mai (453) abgesackt. Im Juni sind damit 27% mehr Zivilverfahren als im April abgeschlossen worden.

Die 8 Familiensenate des OLG haben im Juni 210 Verfahren erledigt und damit mehr Verfahren als im Januar (206) oder Februar (205) abgeschlossen. Gegenüber der coronabedingten geringeren Zahl an Erledigungen im April (155) konnte die Zahl der erledigten Verfahren im Juni damit um mehr als 35% gesteigert werden. „Corona hat auch Auswirkungen auf die Arbeit der Strafsenate beim Oberlandesgericht gezeigt. Auslieferungsverfahren sind infolge der Grenzschließungen und der Einschränkung des internationalen Flugverkehrs vorübergehend stark zurückgegangen.

Haftprüfungsverfahren wegen Überschreitungen der 6-Monatsfrist haben dagegen während der coronabedingten Einschränkungen in der Strafjustiz der Amts- und
Landgerichte zugenommen. Auch in diesen Bereichen zeigt sich allerdings ein Trend zur Normalisierung. Die aktuellen Zahlen bei den Auslieferungs- und den Haftprüfungsverfahren liegen wieder nah bei denen aus der Vor-Corona-Zeit“, führte OLG-Präsident Roman Poseck aus.

Im Januar sind 40 Auslieferungsverfahren beim OLG eingegangen. Im März waren es nur noch 14. Im Juni lag die Zahl wieder bei 42. Die Zahl der Haftprüfungsverfahren nach § 121 StPO, die wegen einer Überschreitung der 6-Monatsfrist geführt werden, betrug im Januar 24. Im April hatte sie sich die Zahl der Eingänge dagegen auf 71 fast verdreifacht. Im Juni ist sie nun wieder auf 29 abgesunken.

„Auch die Abläufe in der Strafjustiz haben sich deutlich normalisiert. Das Oberlandesgericht musste bislang keinen einzigen Haftbefehl wegen einer coronabedingten Verfahrensverzögerung aufheben. Das zeigt auch, dass der Rechtsstaat in Zeiten von Corona jederzeit handlungsfähig gewesen ist. Die Amts- und Landgerichte haben Strafverfahren trotz der Corona-Einschränkungen engagiert fortgeführt. Dabei sind zum Teil auch neue Wege, wie die Anmietung von Bürgerhäusern und die Errichtung eines Verhandlungszelts in Limburg, beschritten worden“, ergänzte Roman Poseck.

„Wir werden auch weiter alles daransetzen, dass die Handlungsfähigkeit der Gerichte und der Gesundheitsschutz, zum Beispiel durch das Einhalten von Abständen in den Sitzungssälen, in Einklang zueinander stehen. Nach einer vorübergehenden Beschränkung des Sitzungsbetriebs auf besonders dringende Verfahren von Mitte März bis Mitte Mai sind wir seitdem auf dem Weg zum Normalbetrieb. Die bislang beim Oberlandesgericht gewonnenen Erfahrungen zeigen, dass dieser Weg erfolgreich beschritten wird“,sagte OLG-Präsident Roman Poseck abschließend.


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