Oberlandesgericht: Starke Überlastung 2022 erwartet

Frankfurt
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Beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main wird auch für 2022 eine starke Überlast infolge gestiegener Anforderungen in allen Bereichen erwartet. Verfahrensverzögerungen sind laut einer Pressemitteilung daher nicht nicht ausgeschlossen. Ungebrochen ist die Flut an Dieselverfahren, allerdings haben sich die Marken verschoben: mehr Audi, Daimler und BMW, weniger VW.



„2021 war beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main durch eine außerordentliche hohe und weiter gestiegene Belastung gekennzeichnet. Dies betrifft alle Bereiche: Die Staatsschutzsenate wegen der vielen aufwändigen Verfahren, die parallel geführt werden müssen, die Zivilsenate, unter anderem wegen der Flut an Dieselverfahren, und die Familiensenate, zum Beispiel wegen zahlreicher familienrechtlicher Verfahren mit Bezügen zur Pandemie. Die Belastung der Richterinnen und Richter liegt nach dem maßgeblichen Personalbedarfsberechnungssystem bereits über mehrere Jahre bei mindestens 130%. Das ist im Vergleich zu den allermeisten Gerichten in Hessen und zu anderen Oberlandesgerichten in Deutschland ein Spitzenwert. Es liegt auf der Hand, dass diese jahrelange starke Überlast nicht ohne Auswirkungen bleibt. Trotz aller Bemühungen, mit der hohen Belastung einigermaßen klar zu kommen, sind Verfahrensverzögerungen nicht ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere in den Zivil- und Familiensenaten, die von personellen Verschiebungen zu Gunsten der Staatsschutzsenate betroffen sind“, führte der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Roman Poseck heute anlässlich der Veröffentlichung der Jahresbilanz in Frankfurt am Main aus.

Die sogenannten Dieselverfahren belasteten das Oberlandesgericht weiterhin stark. Insgesamt werde 2021 mit mehr als 7.000 Neueingängen in den 29 Zivilsenaten des Gerichts gerechnet. Gegenüber früheren Jahren sei dies eine Steigerung bei den Eingangszahlen um ca. 30% (2018: 4.900; 2017: 4.500). Der Anstieg gehe fast vollständig auf die zusätzlichen Dieselverfahren zurück. In diesem Jahr werde mit rund 2.330 neuen Berufungen in Dieselsachen gerechnet (2020: 2.347). Die Flut an Dieselverfahren ebbe daher kaum ab. Allerdings sei eine Verlagerung der Klagen festzustellen: Die Klagen gegen VW hätten sich um rund ein Viertel reduziert. Einen leichten Anstieg gebe es dagegen bei den Klagen gegen Audi. Außerdem hätten sich die Klagen gegen die Daimler AG verdoppelt und gegen die BMW AG sogar mehr als verdreifacht. Die Bearbeitung der Verfahren sei durchweg aufwändig, weil in allen Verfahren eine sorgfältige und individuelle Prüfung der geltend gemachten Ansprüche erforderlich sei. Im Übrigen habe die Vergleichsbereitschaft deutlich abgenommen. Sehr stark zugenommen hätte zudem die Zahl der Amtshaftungsverfahren im Zusammenhang mit dem Dieselskandal. Nach 13 Verfahren in 2020 seien 2021 bislang 75 entsprechende Verfahren eingegangen. In diesen werde die Bundesrepublik Deutschland - nach den bisher ergangenen Entscheidungen erfolglos - von Käufern von Diesel-Fahrzeugen auf Schadensersatz in Anspruch genommen.

Zusätzlich seien die Zivilsenate zunehmend mit der Bearbeitung von Verfahren mit Corona-Bezug befasst. Auffallend sei insbesondere der Anstieg an Berufungen im Bereich der Betriebsschließungsversicherungen im Zusammenhang mit den coronabedingt verordneten Schließungen bzw. Einschränkungen der Betriebstätigkeiten (2021: 53; 2020: 2). Weiterhin sei beim OLG inzwischen das erste Berufungsverfahren um Ansprüche eines Wirecard-Aktionärs gegen die BAFin wegen einer möglichen Verletzung der Aufsichtspflicht eingegangen.

Das Oberlandesgericht habe 2021 mehrere Staatsschutzverfahren mit großer nationaler und internationaler Bedeutung abgeschlossen. In Januar sei Stephan E. wegen Mordes an dem Kasseler Regierungspräsidenten Dr. Walter Lübcke zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, wobei die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden sei. Die Entscheidung sei noch nicht rechtskräftig; über die eingelegte Revision habe der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Im November sei Taha A.-J. wegen Völkermordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Auch in diesem Fall sei die Revision beim Bundesgerichtshof anhängig. Bei dieser Entscheidung handele es sich weltweit um das erste Urteil, in dem eine Verurteilung wegen des Völkermordes ausgesprochen worden sei, den Mitglieder der terroristischen Vereinigung „Islamischer Staat“ (im Folgenden „IS“) ab August 2014 im Irak an der religiösen Gruppe der Jesiden verübt hätten. Außerdem seien 2021 zwei IS-Rückkehrerinnen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden.

„Die Aufgaben des Staatsschutzes genießen wegen ihrer überragenden Bedeutung für den Rechtsstaat Priorität im Oberlandesgericht. Wir nehmen auch die internationalen Aufgaben aus Verantwortung für eine gemeinsame Wertegrundlage der Staatengemeinschaft mit voller Kraft an. Das Urteil wegen Völkermordes an den Jesiden hat bis in den Weltsicherheitsrat der Vereinten Nationen hinein hohe Anerkennung als wegweisende historische Entscheidung erfahren. Gleichzeitig müssen wir aber feststellen, dass die personellen Aufwände im Staatsschutz gerade in den Verfahren mit internationalem Bezug deutlich gestiegen sind. 2021 haben 95 Hauptverhandlungstage in fünf parallel geführten Verfahren stattgefunden. Aufgrund einer Überlast im Staatsschutz wegen der bereits anhängigen Verfahren mussten wir im November einen zusätzlichen Staatsschutzsenat mit fünf Richtern einrichten, damit insbesondere Haftsachen auch weiter zügig bearbeitet werden können. Dieser Senat bearbeitet aktuell unter anderem ein neues PKK-Verfahren. Leider mussten wir für den weiteren Staatsschutzsenat Personal aus anderen Senaten - auch aus den Zivil- und Familiensenaten - abziehen. Die notwendige Konzentration auf den Staatsschutz führt damit zwangsläufig zu personellen Engpässen in anderen Bereichen. Auch im kommenden Jahr rechnen wir nicht mit einer Entspannung. Bereits am 19. Januar wird mit dem Verfahren gegen Alaa M. ein weiteres international viel beachtetes Verfahren beginnen. Dem syrischen Arzt wird vorgeworfen, in den Jahren 2011 und 2012 als Assistenzarzt in syrischen Krankenhäusern in 18 Fällen Folterungen an Zivilisten für das syrische Regime begangen zu haben. Auch hier rechnen wir mit einem außerordentlich aufwändigen Verfahren. An dem Verfahren werden acht Richter des Oberlandesgerichts beteiligt sein; zusätzlich zu den fünf Richtern des Staatsschutzsenates noch drei Ergänzungsrichter, um in Anbetracht der zu erwartenden langen Dauer der Hauptverhandlung bei personellen Ausfällen auf der Richterbank gewappnet zu sein,“ erläuterte Roman Poseck.

Das Verfahren gegen den ehemaligen Bundeswehrsoldaten Franco A. werde 2022 fortgesetzt. Mit einem Ende werde nach derzeitigem Stand im ersten Quartal 2022 gerechnet. Darüber hinaus seien weitere Anklagen bereits konkret angekündigt, die den Vorwurf der mitgliedschaftlichen Beteiligung im „IS“ zum Gegenstand hätten. „In das kommende Jahr blicken wir nicht nur wegen der angespannten Personallage mit Sorgen. Auch Corona könnte den Sitzungsbetrieb erneut beeinflussen. 2021 waren die ergriffenen Schutzmaßnahmen zum Glück durchweg erfolgreich. Wir haben keine Hinweise darauf, dass es in einem der vielen Verhandlungen vor dem Oberlandesgericht zu einem Infektionsgeschehen gekommen ist. Zum Schutz trägt auch die sehr hohe Impfquote bei den Richterinnen und Richtern unseres Gerichts mit fast 99% bei. Es ist leider zu befürchten, dass die offensichtlich noch ansteckendere Variante Omikron zu neuen Risiken im Gerichtsbetrieb führt. Wir werden die weitere Entwicklung genau beobachten müssen. Auch 2022 werden wir alles daransetzen, dass das Oberlandesgericht trotz aller Widrigkeiten funktionsfähig bleibt“, sagte OLG-Präsident Roman Poseck abschließend.


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