Neun Festnahmen bei pro-palästinensischer Kundgebung in Frankfurt

Frankfurt
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Am Freitagnachmittag fand in der Frankfurter Innenstadt auf dem Rathenauplatz eine pro-palästinensische Kundgebung mit anschließendem Demonstrationszug, welcher im Kaisersack endete, unter dem Motto "Waffenruhe in Gaza" mit in der Spitze ca. 850 Teilnehmern statt. Die Polizei war frühzeitig im gesamten Innenstadtbereich präsent, um die angemeldete Versammlung zu schützen und ihren störungsfreien Verlauf zu gewährleisten.



Allen Bürgerinnen und Bürgern wurden die Teilnahme und die damit verbundene Wahrnehmung der Grundrechte auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit ermöglicht. Die Versammlungsbehörde erließ eine Beschränkungsverfügung für diese Kundgebung. Einzelne Teilnehmende missachteten diese zunächst, so dass kommunikativ auf die Versammlungsleiterin eingewirkt werden musste. Als Konsequenz der fortgesetzten Missachtung der Beschränkungen wurde die Untersagung des geplanten Aufzuges angedroht.

Die Polizei dokumentierte Verstöße gegen die Beschränkungsverfügung und Straftaten durch einzelne Teilnehmende. Diese hielten bildliche Darstellungen hoch, u.a. ein mit "SS-Runen" bestücktes Schild, dass durch das schnelle und konsequente Einschreiten der Polizei unter ständiger kommunikativer Begleitung in Form von Lautsprecherdurchsagen sichergestellt werden konnte. Die Träger des Schildes wurden festgenommen.

Darüber hinaus hielt eine Frau ein Wendeplakat in die Höhe, auf dem die Flagge des Staates Israel in einer Mülltonne abgebildet war, versehen mit der Aufschrift "Keep the World clean". Das Schild wurde sichergestellt und die Frau muss sich wegen des Verdachts der Volksverhetzung verantworten.

In der Folge wurden keine weiteren Verstöße dieser Art wahrgenommen. Die Versammlungsleiterin beendete die Versammlung um 19:15 Uhr. Insgesamt wurden neun Personen vorläufig festgenommen, fünf Demonstrationsmittel sichergestellt, zwei Auflagenverstöße zur Anzeige gebracht und sieben Ermittlungsverfahren gegen einzelne Versammlungsteilnehmende wegen des Verdachts der Volksverhetzung, des Verwendens verfassungswidriger Kennzeichen und des Verdachts der Gewaltdarstellung eingeleitet.


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